Karlsruhe meldet: Verfassungsbeschwerde gegen das (neue) Therapieunterbringungsgesetz erfolglos/unzulässig

Das BVerfG teilt in einer PM gerade mit, dass eine von einem Untergebrachten gegen das neue  Therapieunterbringungsgesetz eingelegte Verfassungsbeschwerde erfolglos ist/war, weil sie unzulässig war. Der Beschwerdeführer gehörte nicht zum betroffenen Personenkreis (vgl. Beschl. v. 31.01.2011 – 2 BvR 94/11).

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