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„Brinkhaus fordert schnellere Strafverfahren“, oder: Wie ahnungslos darf man als CDU-Fraktionsvorsitzender eigentlich sein?

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Die 4. KW. eröffne ich dann nicht mit einer Entscheidung, sondern mit einer (allgemeinen) Frage nämlich: „Wie ahnungslos darf man als CDU-Fraktionsvorsitzender eigentlich sein?“ Ja, das hatte ich schon mal ähnlich gefragt, und zwar im Mai 2017 mit der Frage: Widerruf der “Hoeneßbewährung”?, oder: Wie ahnungslos darf man als Justizminister eigentlich sein?„.

Damals ging es um die Bewährung von Uli Hoeneß und Äußerungen des bayerischen Justizministers, heute geht es um die/eine „Justizreform“, zu der sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus gestern in der geäußert hat (vgl. hier in der „SZ“: Brinkhaus fordert schnellere Strafverfahren).

Da heißt es u.a.:

„Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat eine Reform der Strafprozessordnung gefordert, um schnellere Strafverfahren zu erreichen. „Das Vertrauen der Bürger in den Staat hängt davon ab, ob das Recht auch durchgesetzt wird“, sagte er Christdemokrat der Bild am Sonntag.

„Es fehlen Staatsanwälte, Richter und Justizpersonal. Die Dauer der Prozesse steigt weiter. Immer mehr Verfahren werden eingestellt. Nötig ist eine Reform der Strafprozessordnung zur Verfahrensbeschleunigung.“ Zwar hätten Angeklagte effektive Rechte zur Verteidigung, aber die Öffentlichkeit und die Opfer erwarteten, dass die Verteidigungsrechte nicht zur Prozessverschleppung genutzt werden könnten.

Konkret verlangt Brinkhaus, dass Befangenheitsanträge gegen Richter nicht mehr zu einer Verzögerung von Prozessen führen: „Es soll künftig bis zur Entscheidung über den Antrag weiter verhandelt werden können.“

In diesem Zusammenhang übte Brinkhaus auch Kritik an der Regierungspolitik der vergangenen Jahre: Wie gut der Föderalismus funktioniere, werde sich darin zeigen, ob Bund und Länder „die Fehlentwicklungen in der Justiz beseitigen“ könnten. Hier habe die Politik „lange nicht richtig hingeschaut“. Der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern müsse rasch kommen, forderte der CDU-Politiker. „Die Ur-Aufgabe des Staates ist es, seine Bürger vor Gewalt und Unrecht zu schützen. Dazu gehört eine starke Justiz.““

Was mich u.a. stört/erstaunt/ärgert ist der Satz: „Konkret verlangt Brinkhaus, dass Befangenheitsanträge gegen Richter nicht mehr zu einer Verzögerung von Prozessen führen: „Es soll künftig bis zur Entscheidung über den Antrag weiter verhandelt werden können.“, ja richtig gelesen: „Es soll künftig bis zur Entscheidung über den Antrag weiter verhandelt werden können.“ Da reibt man sich dann verwundert die Augen, sucht eine StPO, um sich zu vergewissern, und ist dann beruhigt, wenn man dort immer noch in § 29 Abs. 2 Satz 1 StPO liest:

„Wird ein Richter während der Hauptverhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung (§§ 26a, 27) eine Unterbrechung der Hauptverhandlung erfordern, so kann diese so lange fortgesetzt werden, bis eine Entscheidung über die Ablehnung ohne Verzögerung der Hauptverhandlung möglich ist; über die Ablehnung ist spätestens bis zum Beginn des übernächsten Verhandlungstages und stets vor Beginn der Schlußvorträge zu entscheiden.“

Das hatte man also richtig in Erinnerung, denn das steht schon ziemlich lange in der StPO (vgl. dazu auch hier: Unterbrechung der Verhandlung nach Befangenheitsantrag vom Kollegen in der Strafakte). Da fragt man sich dann, wo eigentlich der CDU-Fraktionsvorsitzende nachschaut, wenn er nach einer „Reform der Strafprozessordnung“ ruft und den Grund für die zum Teil lange Verfahrensdauer dann gleich bei den Befangenheitsanträgen (offenbar der Verteidiger [?]) ausmacht. Oder die Frage: Was machen seine Referenten? Wo schauen die nach? Offenbar auch nicht in der geltenden StPO. Und/oder schaut man, wenn man mit „Bild am Sonntag“ spricht, erst recht nicht nach?

„Schön“ auch der Satz „Zwar hätten Angeklagte effektive Rechte zur Verteidigung, aber die Öffentlichkeit und die Opfer erwarteten, dass die Verteidigungsrechte nicht zur Prozessverschleppung genutzt werden könnten.“ Wie soll das bitte gehen? Verteidigungsrechte ja, aber nutzen/anwenden darf/soll der Angeklagte sie nicht? Also steht alles nur auf dem Papier?

Abschließende Frage: Wer schickt der CDU-Fraktion in Berlin einen aktuellen Gesetzestext der StPO? Dort scheint man ihn nötig zu haben. Vielleicht liest man den dort. Der „Bild am Sonntag“ würde ich keine schicken, dort wird man eh nicht drin lesen.