Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren sind nach Rücknahme des Einspruchs abzurechnen?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren sind nach Rücknahme des Einspruchs abzurechnen?

Und der Kollege hat auf seine Frage folgende „Kurzantwort“ bekommen:

„Moin, m.E. ja. Ich sehe nichts, was dem entgegenstehen könnte.“

Und wer es nachlesen möchte, der kann es <<Werbemodus an>> hier im Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021 tun, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>

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