Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Verfahrensgebühr aus dem Rahmen des AG oder des Schwurgerichts?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Verfahrensgebühr aus dem Rahmen des AG oder des Schwurgerichts? –zur Diskussion gestellt.

Und ich habe dem Kollegen wie folgt geantwortet:

„Moin,

sorry. Hat etwas gedauert.

Ich meine, Sie haben Recht. Die Verfahrensgebühr entsteht immer aus dem Rahmen des höchsten jeweils mit der Sache befassten Gericht. Und das ist/war hier das Schwurgericht. Schauen Sie bitte mal in LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 02.09.2010 – 2 Qs 72/10 und in den RVG-Kommentar bei Vorbem. 4 VV Rn 54. Die VG aus dem Rahmen des Schwurgerichts ist mit „Vorlage“ entstanden, auf eine förmliche Übernahme kommt es nicht an. Die Gebühr würde im Übrigen auch aus dem Rahmen des Schwurgerichts entstehen, wenn das LG nicht übernimmt.

Erstreckungsfragen pp. stellen sich offensichtlich nicht.

Ich würde es durchfechten. Das Ergebnis interessiert mich natürlich.“

Und nein, ich weise heute nicht auf die Bestellmöglichkeit für den Kommentar hin. Wer das tun will, weiß wo das geht.

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