Ich habe da mal eine Frage: Rücknahme des Strafbefehlantrags, oder: Bloß keinen lachenden Praktikanten

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Und dann am letzten Arbeitstag 2022 das letzte Posting des Jahres 2022. Nun ja, ein paar kommen nocht, aber eben keine Entscheidungen mehr und nichts mehr zu Sachthemen.

Hier ist dann als letztes „normales“ Posting die letzte Gebührenfrage 2022, und zwar:

„…..

wieder mal stehe ich auf dem Schlauch.

Sachverhalt: StA räumt Frist zur Stellungnahme ein, aber ich schieb es vor mir her. Richter ruft an: Er habe hier Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Ob ich nicht endlich mal was dazu sagen wollte.

Ich sag endlich was dazu. Gutachten wird eingeholt. Richter legt der StA Rücknahme des Strafbefehlsantrags nahe, StA nimmt zurück.

Wie ist es mit den Kosten und den notwendigen Auslagen, wenn der Antrag VOR Erlass des Strafbefehls zurückgenommen wird?? Ich will das schon deshalb richtig machen, weil es einen Wechsel auf der Richterstelle gegeben hat — da sitzt jetzt ein früherer Praktikant. Nicht, dass der mich an- und auslacht.“

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