Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Fehlt hier nicht die “Kostenentscheidung” der StA?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Fehlt hier nicht die “Kostenentscheidung” der StA?

Ich räume ein, dass ich, als die Frage kam, ein wenig erstaunt war über die Frage (eines Verteidigers). Aber egal, man kann nicht alles wissen. 🙂

Geantworte habe ich dann wie folgt:

„Moin,

bei Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gilt § 467a StPO. Das bedeutet, dass eine Kostenentscheidung die Ausnahme ist.

Im Übrigen: Mittelgebühr könn(t)en Sie nur abrechnen, wenn eine Kostengrundentscheidung zu Lasten der Staatskasse vorliegt, was nicht der Fall ist. Also bleibt nur das Abrechnen der gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers.“

In die – richtige – Richtung gingen ja auch die Antworten, die hier auf die Frage gegeben worden sind..

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