Ich habe da mal eine Frage: „Zähltermin“ bei der SteuFa – gibt es dafür die Vernehmungsterminsgebühr?

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Und dann noch die RVG-Frage, heute mal wieder zur Nr. 4102 VV RVG. Und zwar.

„….

Nun komme ich jedoch in einem aktuellen Fall nicht weiter und darf freundlich bei Ihnen um einen kollegialen Rat nachsuchen.

Ich bin in einer sehr umfangreichen Steuerstrafsache bereits im derzeit noch laufenden Ermittlungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellt worden.

Gegen den Mandanten wird wegen Abgaben- und Steuerhinterziehung ermittelt. Sein gesamtes Vermögen wurde mittels Arrestbeschluss arretiert.

Nachdem eine umfassende Durchsuchung und Beschlagnahme durchgeführt wurde, fand ein sogenannter Zähltermin in den Räumlichkeiten der Steuerfahndungsabteilung des zuständigen Finanzamtes statt, an welchem ich für meinen Mandanten teilnahm. Dieser Termin dauerte mehr als 4,5 Stunden. Ferner war noch eine Fahrzeit von mehreren Stunden zu bewältigen.

Ich habe leider nichts dazu finden können, mit welchem Gebührentatbestand ich mein Teilnahme an diesem Zähltermin abrechnen kann.

Ist dies über die Gebühr nach Nr. 4102 VV RVG möglich?“

 

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