Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit der Anrechnung von Zuzahlungen nach einem Kanzleiwechsel?

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Und hier dann noch die Gebührenfrage. Heute mal etwas ganz anderes, aber sehr interessant und sicherlich ein gar nicht so seltenes Problem

„…..

Mich treibt seit einer Weile eine wohl sehr spezielle Frage herum, sodass ich mir die Dreistigkeit erlaube, Sie – zur Wahrung der Anonymität – direkt anzuschreiben. Die RAK pp. konnte mir leider auch nicht weiterhelfen und hat an Sie verwiesen. Vielleicht können Sie mir etwas weiterhelfen.

Es geht um eine ähnliche Konstellation eines Kanzleiwechsels, zu dem Sie unter https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_242.htm schon etwas geschrieben haben:

Ich bin angestellter RA in einer Kanzlei und vertrete als Wahlanwalt gemeinsam mit einem Kanzleikollegen einen Angeklagten in einem wohl noch 1-2 weitere Jahre dauernden Strafverfahren. Nun habe ich das Arbeitsverhältnis gekündigt. Dies in der Annahme durch einen Nachfolger in diesem Mandat ersetzt zu werden. Die Kanzlei besteht jedoch darauf, dass ich das Mandat in eigener Kanzlei neben dem Kollegen weiterführe (was für mich kein Problem ist, ich jedoch aus Loyalität zum Arbeitgeber nicht selbst vorgeschlagen hätte).

Sollte sich mit der Kanzlei keine erträgliche Einigung finden lassen, möchte ich mich mit Ausscheiden aus der Kanzlei beiordnen lassen (dies dürfte auch dem Wunsch des Mandanten entsprechen).

Nun die eigentliche Frage: Ist meine Sorge begründet, dass die Staatskasse in einem späteren Kostenfestsetzungsverfahren anführen wird, ich müsse Honorare, die die Arbeitgeber-Kanzlei erhalten hat, auf meine Pflichtverteidigervergütung nach § 58 Abs. 3 RVG anrechnen?

Ich habe zu dieser Konstellation weder Rechtsprechung noch Kommentare gefunden. Ich würde mich an der für mich sprechenden Formulierung „Zahlungen, die der Rechtsanwalt … erhalten hat“ aufhängen, da ich persönlich keinerlei Zahlungen erhalten habe. Aber es ließe sich auch als „Zahlungen, für den Rechtsanwalt“ lesen, also Zahlungen, die für die Dienste des gleichen Rechtsanwalts geflossen sind. Was meinen Sie?“

Na? 😀

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