Lösung zu: Welche Abrechnung, wenn mich die Ehefrau des Mandanten mandatiert hat?

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Am Freitag lautete die Frage: „Ich habe da mal eine Frage: Welche Abrechnung, wenn mich die Ehefrau des Mandanten mandatiert hat?2

Und dazu hat es folgende Antwort gegeben:

„Da würde ich zunächst mal prüfen, ob und mit wem ein Vertrag zustande gekommen ist.

Unter Vorbehalt 🙂

Mit dem Ehemann ja wohl nicht. Mit der Ehefrau? Ein Mandatsvertrag mit ihr als „Vertrag zugunsten Dritter“ ja wohl auch nicht. Damit bleibt gegenüber der Frau dann wohl nur § 179 BGB.

Und dann könnte abgerechnet werden: Die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr, jeweils mit Zuschlag, also die Nrn. 4101, 4015 VV RVG und die ggf. entstandenen Auslagen.“

Ein Gedanke zu „Lösung zu: Welche Abrechnung, wenn mich die Ehefrau des Mandanten mandatiert hat?

  1. RA Markus Stamm

    Ich erinnere mich an eine Stelle, an der diskutiert wurde, ob ein Fall des § 1357 Abs. 1 S. 1 BGB vorliegt, komme gerade aber nicht auf die Fundstelle. Ein kreativer Denkansatz wäre es sicher, vor allem, wenn die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung öfter eintritt…

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