OWi I: Nichtigkeit der StVO-Novelle wegen Verletzung des Zitiergebots, oder: Nochmals zwei OLG

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Heute dann ein Tag mit OWi-Entscheidungen.

Den eröffne ich mit einem „Vollständigkeitspost“, nämlich mit Entscheidungen zur Wirksamkeit der StVO-Novelle 2020 u.a. – Stichwort: Verletzung des Zitiergebotes. Dazu hatte ich ja bereits wiederholt OLG-Entscheidungen vorgestellt, die alle zu dem Ergbnis gekommen sind, dass die Novelle wirksam ist bzw. eine potentielle Verletztung des Zitiergebotes keine Auswirkungen hat.

Hier dann weitere Entscheidungen, und zwar:

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h kann ein Einfluss etwaiger Nichtigkeit der Straßenverkehrsverordnung in den ab 2009 geltenden Fassungen und der darauf gestützten Bußgeldkatalogverordnungen auf die Bußgeldbemessung wegen der unverändert gebliebenen Bußgeldsätze ausgeschlossen werden.

Zur Frage des Vorliegens eines Zitierfehlers der StVO-Novelle 2020 und dessen Auswirkungen.

Beide OlG kommen, wie auch bisher die Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass ein Fler nicht vorliegt/keine Auswirkungen hat. Das OLG Oldenburg hat allerdings die Geldbuße reduziert.

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