Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Aussetzung, Einstellung nach § 205 StPO ==> zusätzliche Verfahrensgebühr?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Am Freitag war die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Aussetzung, Einstellung nach § 205 StPO ==> zusätzliche Verfahrensgebühr?

Dazu hatte ich noch einmal rückgefragt:

„Moin,

bevor ich abschließend antworte, folgende Zwischenfrage:

Was haben Sie ggf. nach dem 27.11.2019 gemacht?“

Und darauf hatte es folgende Antwort gegeben:

„Guten Morgen Herr Burhoff,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch einmal die Akten durchgesehen. Es ist in diesem Verfahren so, dass wir da nach dem 27.11.2019 nichts weiter gemacht haben, so dass ja dann in diesem Fall doch keine Zusatzgebühr angefallen ist. Es gibt zu diesem Mandanten noch ein Parallelverfahren vor dem LG pp., wo noch weitere Tätigkeit war (hatte dies verwechselt). Ich danke Ihnen trotzdem für Ihre sehr schnelle Reaktion und verbleibe….“

Und ich hatte dann wie folgt geantwortet:

„Moin,

dann sieht es in der Tat schlecht aus. Vielleicht hilft Ihnen ja, wenn Sie vorher etwas getan haben, was dann fortwirkt  🙂 .“

Und <<Werbemodus an>>: Zur Nr. 4141 VV RVG kann man natürlich viel nachlesen in der Neuauflage von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., die ja nun am 26.03.2021 erscheinen. Wer noch vorbestellen möchte: Hier geht es. <<Werbemodus aus>>.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert