Ich habe da mal eine Frage: Kann ich bei der „Einziehung“ die Nr. 4142 VV RVG abrechnen

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Und im RVG-Rätsel schlummert dann heute eine Frage zur Nr. 4142 VV RVG, also zusätzliche Verfahrensgebühr in den Einziehungsfällen pp.

Gefragt wurde:

„Ich frage auch noch mal:

In einem Verfahren (BtM) werden im Rahmen der Durchsuchung 10.000 € beschlagnahmt, für erweiterte Einziehung. Ich vertrete die Schwester, deren Geld das tatsächlich und legal war. Diese Bekommt das Geld nach umfangreichem Vrtrag zurück.

Welche Gebühr rechne ich bei der Schwester ab? Nr. 4142 VV RVG? „

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