Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit dem Kostenrisiko im Adhäsionsverfahren?

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Am vergangenen Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit dem Kostenrisiko im Adhäsionsverfahren?.

Auf die Frage hat es folgende Antwort gegeben:

„Moin,

sieht schlecht aus  🙂 .

Denn: Wenn alle 4 Angeklagten einen eigenen Verteidiger haben, der sie auch im Adhäsionsverfahren vertreten hat, 4 x die Nr. 4143 VV RVG. Wenn der Antragsteller einen Anwalt hat, für den 1 x Nr. 4143 VV RVG aus den addierten Werten. Steht im RVG-Kommentar: Teil A Mehrere Auftraggeber. 😉 „

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