Heute keine Abmeldung in den Urlaub, oder: Man lernt Reiseunternehmen kennen = Nie wieder NCL, KLM u.a…..

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Wer dieses Blog ein wenig verfolgt, weiß: Wenn ich für längere Zeit nicht vor Ort bin, gibt es hier ein „Abmeldepost“. Das ist so gewesen, als die Fahrten mit dem Schiff in den Fernen Osten und auch die Tour nach Indien anstanden. Und das wäre auch heute so.

Denn an sich wäre heute Start zur nächsten großen Tour. Heute wäre es nach Amsterdam gegangen, dort noch ein – bei diesem Wetter – sicher schöner Tag, dann morgen mit dem Flieger nach NY – (auch) alte Erinnerungen auffrischen – und dort dann aufs Schiff Norwegian Bliss, um mit dem Richtung Süden über Kolumbien, durch den Panamakanal – das ist/wäre der Grund für die Reise – über Costa Rica, Guatemala, Mexiko, Los Angeles, Victoria nach Seattle zu fahren. Ende der Tour: 10.05.2020.

Aber: In Coronazeiten klappt das nicht. Das war für uns sehr schnell klar. sShon bevor abgesagt wurde. Denn wer will ggf. drei Wochen auf einem Schiff sitzen, ggf. nicht an Land oder bei Donald Trum darum betteln, es zu dürfen? Inzwischen haben das auch die Reederei und die Fluggesellschaft usw. eingesehen und abgesagt: Zwar erst am 30./31.03.2020, aber immerhin.

Lässt sich nicht ändern, ist aber nun so. Und da muss man auch nicht lange drum herumreden: Es ist bei der derzeitigen Lage auch gut so. Muss man positiv sehen. Denn es hat ja auch sein Gutes: Ich musste nicht mehr als 60 Blogbeiträge vorbereiten, was immer ein wenig mühselig ist.

Was leider nicht gut ist – und das ist jetzt Stöhnen auf hohem Niveau: Der Umgang der Vertragspartner mit dieser Lage/der Absage. Nun, den Reisevermittler kann ich noch verstehen. Der sitzt zwischen den Stühlen. Er muss seine Provision zurückzahlen, muss aber „abwickeln“, ohne dafür einen Euro zu sehen. Von dafür schlägt man sich beim „Kreuzfahrtberater“ noch ganz tapfer/gut.

Aber die anderen: Norwegian Cruise Line – die Schiffsfahrt -, KLM – die Flüge, FTI – das Hotel in NY – und NH-Hotels – das Hotel in Amsterdam. Nicht einer ist bislang seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem BGB (§ 651h BGB) oder der FlugastrechteVO nachgekommen. FTI hat zwar eine „stornierte Rechnung“ geschickt, wegen der Rückzahlung bittet man aber um Geduld – jetzt schon seit fast drei Wochen. NH bietet einen Gutschein an = ich soll jetzt sagen, wann ich in diesem Jahr im Flughafenhotel Amsterdam übernachten will – gar nicht mehr !!. NCL verweist mich auf einen „Online-Antrag“ – ja richtig: Antrag -, den ich 14 Tage nach der Stornierung (!) in der Zeit ab 13.04. – 27.04.2020 stellen kann/konnte und dann will man – gnädigerweise – innerhalb der nächsten drei Monate (!!) erstatten. Und KLM meldet sich erst gar nicht, da sind wohl alle zu Hause und tun nichts.

Ich muss schon sagen – wie gesagt: Stöhnen auf hohem Niveau -, aber mit einem solchen Verhalten hatte ich nicht gerechnet. Aber man lernt eben nie aus. So geht man also mit den Rechten von Kunden um und macht so mehr als deutlich, was von den ganzen Sprüchen, die man macht – bei NCL „Bei Norwegian Cruise Line sind uns unsere Gäste immer am wichtigsten und auch heute ist das keine Ausnahme.“ -, zu halten ist: Kurz nichts.

Tun kann man als Kunde nur wenig. Natürlich kann ich klagen, was ich ggf. auch tun werde. Aber bis das entschieden ist, haben wir Ende 2021.

Also: Warten? Bleibt wohl kaum eine andere Möglichkeit. Obwohl ungefährlich ist ja auch das nicht. Denn die Bundesregierung strebt ja auch in diesem Bereich eine Gutscheinlösung an. Ich will aber keinen Gutschein, schon gar nicht von den „Partnern“. Zudem: Was weiß man, wie die Lage sich weiterentwickelt und ob man, unabhängig von Corona, im nächsten Jahr noch fit genug ist, eine Reise zum machen?

Ach so, dann wandelt sich der Gutschein ja wieder in eine Zahlung um. Ja, wirklich? Und was ist, wenn die Unternehmen bis dahin pleite sind oder pleite gegangen worden sind? Dann stehe ich da mit meinen Gutscheinen und kann mir damit die Wände tapezieren. Denn insolvenzgesichert sind diese Gutscheine ja wohl nicht – bislang habe ich dazu nichts gelesen.

Wobei sich allgemein die Frage stellt: Wie ist das eigentlich mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot? Kann man einen entstandenen Zahlungsanspruch, der einen abgeschlossenen Sachverhalt regelt, nachträglich in eine n Gutschein umwandeln? Vielleicht macht sich diese unsägliche Justizminsterin darum mal Gedanken und faselt nicht etwas von „gerechtem Interessenausgleich“. Was ist denn daran „gerecht“, wenn man Kunden zwingt, seinem Vertragspartner einen Kredit zu geben? Ok, ich brauche das Geld derzeit nicht, aber es gibt ja nun wohl genügend Kunden, die es derzeit gut gebrauchen könnten. Denen will man dann entgegen halten, dass in dem Fall ja eine sofortige Rückzahlungsverpflichtung aufgestellt/beibehalten wird. Ja? Der Kunde muss sich dann also z.B. mit NCL oder KLM darum streiten, ob er das Geld sofort braucht? Unfassbar, was man sich ausgedacht hat. Und das bei Unternehmen, die jetzt schon ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Was lernen wir aus dem Ganzen? Es gilt der Spruch: Bleibe im Lande und nähre dich redlich. Nun, derzeit ist ja Reisen im Inland auch nicht möglich, aber es kommt ja auch wieder eine andere Zeit – nach Corona oder mit eingedämmter Corona. Und dann wird man sich erinnern. Ich weiß jetzt schon eins sicher: Nie wieder NCL, KLM, FTI oder ein NH-Hotel.

Und: Ich brauche jetzt keine Kommentare, dass es mir ja gut geht usw. Das weiß ich. Und darüber bin ich auch froh. Also lasst es. 🙂

6 Gedanken zu „Heute keine Abmeldung in den Urlaub, oder: Man lernt Reiseunternehmen kennen = Nie wieder NCL, KLM u.a…..

  1. JohnWanyeson

    Kein Mitleid für Kreuzfahrer.
    Grüße
    Die Umwelt

    Ansonsten schwacher Kundenservice aber ich habe aus der Tourismusbranche selten positive Rückmeldung gehört.

  2. RA Markus Stamm

    Ich halte es ebenfalls für problematisch, daß der einfache Grundsatz, keine Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen, ins Gegenteil verkehrt wird. Auch ist der Reisende nicht geschützt vor Preiserhöhungen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er dann wirklich reist. Und wenn der Zweck der Reise dann überhaupt entfallen ist, warum muß er dann immer noch bis zum 31.12.2021 warten? Bei aller Wirtschaftsfreundlichkeit, aber es kann nicht wünschenswert sein, daß die Gesamtheit der Reisenden den Schutzschirm für eine Branche mit Problemen bilden soll, und das auch noch, wenn eine einfache zeitliche Verschiebung in sehr vielen Fällen gar nicht möglich ist. Auch kann es doch nicht darum gehen, ob es sich jemand „leisten kann“, die Branche mit Kredit zu versehen – das sollte überhaupt niemand tun müssen, wenn er nicht will. Keine Leistung ohne Gegenleistung, auch wenn es abgedroschen klingt. Das ist alles so unausgegoren wie die Kündigungssperre für Mietverträge oder die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die im Ergebnis nur zu einem sprunghaften Anstieg der Strafverfahren wegen Eingehungsbetrugs führen wird. Etwas mehr Denkleistung beim Gesetzgeber wäre wirklich wünschenswert.

  3. Badner in Hessen

    Die Tourismusindustrie wird sich wohl über den 31.12.2021 in einer Schieflage befinden. Daher befürchte ich, dass die Gutscheinlösung den Rückzahlungsanspruch auch darüber hinaus ersetzen wird.

  4. RA Markus Stamm

    Ich halte das für das Grundproblem bei allen solchen Lösungen. Bei Mietzahlungen ist es nicht anders – wer finanziell so auf Kante genäht ist, daß er nicht einmal drei Monatsmieten überbrücken kann, der wird auch später nicht das Geld übrig haben, um die verpaßten Monatsmieten nachzahlen zu können. In der Tourismusbranche wird es kaum anders sein. Ich empfehle aus diesem Grund niemandem, sich auf Gutscheine einzulassen und halte es für sinnvoll, klar bestehende Ansprüche möglichst schnell rechtshängig zu machen, wenigstens um einer faktischen Rückwirkung noch zuvorkommen zu können.

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