Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Teilnahme an der Verkündung eines Sicherungshaftbefehls — Terminsgebühr?

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Am vergangenen Freitag lautete meine Gebührenfrage:  Ich habe da mal eine Frage: Teilnahme an der Verkündung eines Sicherungshaftbefehls — Terminsgebühr?

Und meine Antwort dazu:

 

„Moin Herr Kollege,

danke für die Nachricht. Antwort hat etwas gedauert. Also nun:

Die Frage, ob für die Verkündung eines Sicherungshaftbefehls eine Terminsgebühr entsteht, ist bisher noch nicht entschieden. Ich neige dazu, sie zu bejahen. Die Nr. 4202 VV RVG spricht nur von „Terminsgebühr“, ohne Einschränkung.

Die Frage muss man aber nicht entscheiden, dann nach h.M. entsteht im Strafvollstreckungsverfahren in derselben Instanz immer nur eine Terminsgebühr, egal, wie viele Termine stattgefunden haben (wegen der Einzelh. s. Burhoff7Volpert, RVG, Nr. 4202 VV Rn 10 f.). Hier hat aber (auch) eine Anhörung stattgefunden, für die auf jeden Fall eine Terminsgebühr entstanden ist. Ein zweite Terminsgebühr gibt es dann nicht mehr.“

Und <<Werbemodus an>>: Der „kundige“ Leser weiß, wo er das alles nachlesen kann 🙂 . Eben: bei Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl., <<Werbemodus aus>>

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