Ich habe dann mal folgende Frage: Erhalte ich die zusätzliche Verfahrensgebühr zweimal?

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Heute ist Gebührenfreitag, also gibt es auch das Gebührenrätsel. Und leite ich dann mal folgende Frage weiter:

„…. es deutet sich ein kleines Problem mit der R+V an:
Mdt. Beauftragt mich wg § 142 StGB, Ermittlungsverfahren. Nach dessen Schilderung rate ich ihm zu schweigen, da mir Beweislage äußerst dünn erscheint, auf Vertretungsanzeige und AE verzichte ich, um keine schlafenden Hunde zu wecken. StA stellt ein mangels hinreichenden Tatverdachts, gibt die Sache an die Bußgeldbehörde. Dort stelle ich bei AE fest, dass offenbar ein Versicherungsbetrug ablief. Verfahren wird nunmehr endgültig auch dort eingestellt. R+V verlangt nunmehr Einlassung und Einstellungsbeschluss StA. ME ist sowohl bei StA wie auch Bußgeldbehörde eine Verfahrensgebühr entstanden, aber leider nur eine zusätzliche Gebühr wg. Einstellung, oder?

PS.: Mein Burhoff ist leider an einen Kollegen verliehen…“

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