Ich habe da mal eine Frage: Gericht erklärt sich für unzuständig – zweimal die Verfahrensgebühr?

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Im Gebührenrätesel dann heute folgende Anfrage eines Kollegen:

Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich stehe vor einer Abrechnungsproblematik, zu der mir auch die Bibel gerade keine passende Antwort gegeben hat. Ich habe in den Randnummern zur 4106 gestöbert.

Die StA Potsdam beantragt Entscheidung im beschleunigten Verfahren vor dem AG Potsdam. Dort kommt beim Termin heraus, dass das Geburtsdatum falsch angegeben wurde. Der Mandant ist Heranwachsender. Das Gericht erklärt sich für unzuständig, die StA nimmt ihren Antrag zurück und gibt an die StA in Berlin ab (Wohnort). Diese erhebt Anklage, der Mandant wird in einem weiteren Termin freigesprochen.

Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch. Muss ich zwei Kostenfestsetzungsanträge stellen, einen in Potsdam und einen in Berlin? Oder stelle ich nur einen Kostenfestsetzungsantrag in Berlin auch für das Potsdamer Verfahren? Und zu guter Letzt, bekomme ich die 4106 VV eigentlich zweimal?“

Da die Kommentarfunktion geschlossen ist, ist das mit dem Antworten schlecht 🙂

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