Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: PKH oder Beiordnung als Pflichtverteidiger?

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Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: PKH oder Beiordnung als Pflichtverteidiger?, will ich dann heute – wie gewohnt – am folgenden Montag beantworten, obwohl Pfingstmontag ist.

M.E. ganz einfach und das habe ich dem Kollegen auch geschrieben:

„Ich verstehe nicht, wieso Sie dabei an Strafvollzug denken.

Es geht doch um eine erleichterte Vollstreckung der ausgeworfenen Strafe nach § 450a StPO. Daher Strafvollstreckung und Beiordnung (die schwierig werden wird). S. auch Burhoff/Volpert, RVG, Nr. 4204 VV Rn. 3.“

Und: Der Hinweis „Burhoff/Volpert……..“ geht auf unseren RVG-Kommentar, dessen 5. Auflage gerade vorbereitet wird. Vorstellungen hier. >Werbemodus aus >

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