Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es nach (Ab)Trennung von Verfahren?

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Heute ist Freitag und damit steht zum Abschluss des Tages das „RVG-Rätsel“ an. Das stammt heute aus der Facebookgruppe „Fachanwälte für Strafrecht“, die Frage ist dort also vor einiger Zeit gelaufen. Sie lautete:

„“Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich stehe gerade in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit auf dem Schlauch. Hier die Kurzschilderung: Zwei Angeklagte standen heute gemeinsam vor Gericht, einer davon ist mein Mandant. Mein Mandant war wegen zweier Taten angeklagt, der andere Angeklagte wegen ca. 30 Taten. Alle Verfahren waren verbunden worden schon vor Beginn meiner Tätigkeit, ich bin beigeordnet worden. Mein Mandant war heute voll geständig, der andere Angeklagte nicht. Dann passierte nach mehreren Stunden Hauptverhandlung heute in der Hauptverhandlung in dieser Reihenfolge folgendes, was ich so noch nie hatte:

1) Verfahren gegen meinen Mandanten wird abgetrennt.
2) In dem „alten“ Verfahren, das sich ja jetzt nur noch gegen den Mitangeklagten richtete, wird die Hauptverhandlung unterbrochen, Fortsetzung nächste Woche.
3) In dem abgetrennten Verfahren meines Mandanten wird aufgerufen „zur Fortsetzung“, noch kurz Beweisaufnahme, Plädoyers und mildes Urteil.

Jetzt frage ich mich nur, was ich als Pflichtverteidiger abrechnen kann.

1 X Grundgebühr, 2 X Verfahrensgebühr 1. Instanz und 2 X Terminsgebühr 1. Instanz? Und auch die Post- und Telekommunikationspauschale 2X? Auch wenn es inhaltlich die gleiche Sache ist, habe ich ja zwei verschiedene Verfahren gehabt vor Gericht und in jedem Verfahren einen Hauptverhandlungstermin heute gehabt… Liege ich richtig? Ich danke für´s Mitdenken und wünsche einen schönen Abend!“

Bei Facebook ist es gelöst 🙂

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