25 Jahre Burhoff und der ZAP-Verlag, oder: Silberhochzeit

© markus dehlzeit - Fotolia.com

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Ja, stimmt. ich bin in diesen Tagen seit (mehr) als 25 Jahren beim ZAP-Verlag. Wir feiern also Silberhochzeit nach einer langen Zeit der – wie ich meine – für beide Seiten fruchtbaren Zusammenarbeit. Der Hinweis darauf war schon lange geplant, heute setze ich die Idee dann in dieses Posting um.

Wann genau die Zusammenarbeit 1991 begonnen hat, kann ich nicht mehr sagen. Ich habe versucht, das noch festzustellen. Hat aber nicht geklappt. Ich meine mich aber zu erinnern, dass es ein Beitrag in der ZAP zum Ablehnungsrecht (§§ 24 ff. StPO) war, mit dem ich damals gestartet bin. Und wenn ich die davor liegende Zeit dazu nehme, die ich bis 1991 schon bei der „Mutter“ des ZAP-Verlages tätig war, dem NWB-Verlag, Herne, dann sind es mehr als 35 Jahre seit meinem ersten Aufsatz damals in den NWB.

25 Jahre sind schon eine lange Zeit. Seitdem ist eine Menge passiert, die deutsche Einheit war ganz frisch und ich mal gerade 41 Jahre alt. Seitdem sind viele Bücher entstanden. Die Handbücher zur Hauptverhandlung und zum Ermittlungsverfahren gab es noch nicht – heute gibt es die 8. bzw. die 7. Auflage, die stammen aus den Jahren 1995 und 1997, das OWi-Handbuch gab es auch noch nicht – inzwischen gibt es dei 4. Auflage und an das RVG hat man zu der Zeit wahrscheinlich noch nicht einmal im BMJ gedacht. Die „Verfahrenstipps“ aus der ZAP sind übrigens zum ersten Mal im Jahr 1996 erschienen, davon gibt es inzwischen 58 Ausgaben. Die anderen Aufsätze in der ZAP usw. habe ich nicht gezählt. Es sind eine Menge 🙂 .

25 Jahre beim ZAP-Verlag. Das bedeutet nicht nur viele Bücher, sondern auch, dass ich alle Verkäufe und Wanderungen des Verlages aus den letzten Jahren mitgemacht habe. Zunächst hat man es allein gemacht, dann kam LexisNexis mit seiner Vorstellung, den deutschen Markt digital erobern zu können, dann kam Wolterskluwer – decken wir das Mäntelchen der Liebe über diese Zeit, die für mich die schwerste war, ZAP war auch nur noch eine „Marke“ und kein eigener Verlag mehr  – und dann der Übergang zum Anwaltverlag, wo ZAP jetzt wieder als eigener Verlag existiert. Gott sei Dank.

In der Zeit hat es eine große Zahl von Verlagsmitarbeitern gegeben, die für mich „zuständig“ waren. Sie kann ich hier jetzt nicht alle aufzählen. Aber allen, die dies jetzt lesen, sei gesagt: Es hat Spaß gemacht, mit ihnen zusammen zu arbeiten, zumindest für mich 🙂 . Einen der Wegbegleiter will ich dann aber doch namentlich erwähnen. Das ist „mein“ Lektor Dennis Flohr, der inzwischen auch schon sehr lange beim Verlag ist und alle „Wanderungen“ mitgemacht und miterlitten hat. Er hat (fast) alle meine Bücher betreut und begleitet. Er kennt sich in dem „System Burhoff“ (fast) genauso gut aus wie ich. Daher sind demnächst dann mal die Bücher bei ihm in guten Händen.

Nun, zu Feier- und Gedenktagen gibt es ja immer Geschenke. Gibt es hier auch, na ja, nich ganz, aber fast. Oder: Zumindest gibt es zur „Silberhochzeit“ einen neuen Flyer des Verlages, in dem alle meine Werke zusammengestellt sind. Den kann man hier einsehen  und auch downloaden. Da sind alle meine Werke mal zusammengestellt. Bestellen kann man hier. 🙂 . Vielleicht schaut mal der ein oder andere nach und stellt fest, dass doch noch das ein oder andere Werk im Bücherschrank fehlt.

Zum Schluss dann ein herzliches Dankeschön an den Verlag und alle Mitarbeiter für die vielen Jahre der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ich denke mal: Ad multos annos. Ich bin nicht immer einfach (gewesen), aber es ging/geht immer nur um das Produkt. Das muss gut sein. Von daher stimmt der Slogan auf dem Flyer: „Der steht hinter seinen Werken“. Gemeint bin ich, aber es gilt auch für den Verlag.

Und ganz zum Schluss für diejenigen, die es bis hier geschafft haben: Das war jetzt auch ein wenig Werbung. Aber darf dann ja mal (wieder) sein, oder?

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