Zum Weltkatzentag: Der dauernde Besuch der Muschi

entnommen wikimedia.org User: Ipuser

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Gestern am 08.08. war – so sagt(e) es wenigstens die Tagespresse – Weltkatzentag (was nicht alles so gibt). Da passt in meinen samstäglichen „Kessel Buntes“ ganz gut der Hinweis auf das AG Potsdam, Urt. v. 19.6.2014 – 26 C 492/13 -, das den unerwünschten (Dauer)Besuch einer Nachbarskatze zum Gegenstand hat.

Das AG stellt fest: Wenn ein Wohnungsmieter wiederholt von der Katze eines Nachbarn in seiner Wohnung besucht wird, stellt das eine erhebliche Beeinträchtigung seines Wohngebrauchs dar. Er kann dann von seinem Vermieter verlangen, dass er etwas gegen die Katzenbelästigung durch den Nachbarsmieter unternimmt. Und: Er die Miete aus diesem Grund um 10 % mindern. Das AG Potsdam hat darauf abgestellt, dass es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört, Fenster und Terrassentüren zum Lüften öffnen zu können, ohne dass man dabei befürchten muss, dass eine Katze dies dazu nutzt, um in die Wohnung zu gelangen. Ob die Katzenhaltung erlaubt war oder nicht, war für das AG unerheblich.

Dieses Posting war übrigens eine Premiere: Mietrecht hatte ich – meine ich – noch nie. Daher erspare ich mir auch einen Kommentar. Kann nur daneben gehen. 🙂

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