Da war Leben in der Bude, oder: Der „Quatsch“ des Herrn Gabriel

© Marcito - Fotolia.com

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Da war gestern Abend mal Leben in der Bude = im „Heute-Journal“, als die (arme) Moderatorin Marietta Slomka den SPD-Vorsitzenden und designierten Vizekanzler der GroKo Sigmar Gabriel interviewte zu dem Thema: Ist der Mitgliederentscheid der SPD verfassungswidrig bzw. bringt er verfassungsrechtliche Probleme, oder nicht? Frau Slomka hielt Herrn Gabriel die Meinung eines Verfassungrechtlers – ich meine es war Prof. Degenhart – vor, der das meint, andere meinen es nicht. Also zumindest ein Streit bei den Verfassungsrechtlern und ein „Patt“, jedenfalls kein Streit, den man mit „Quatsch“ abtun kann und als Vorsitzender einer der Parteien der GroKo auch nicht abtun sollte.

Ich kann ja verstehen, dass Herr Gabriel die Fragen nicht passend findet bzw. nicht mag. Hat er doch alles so schön eingefädelt und aus den mageren 25.7 % seiner Partei bei der Bundestagswahl, die er (mit) zu verantworten hat – aber niemand hat gefragt -, sehr viel mehr gemacht. Vor allem als die Grünen nicht oder noch nicht wollten bzw. konnten, war klar: Das wird teuer für die CDU. Ein schönes Beispiel, wie sich Gewichte verschieben können, wenn man geschickt taktiert. Und der Mitgliederentscheid, das war schon geschickt. Und dann kommt da so eine Moderatorin und fragt nach der Verfassung. Aber, bitte, wo sind wir denn. So ein Quatsch.

Ob in Sache: Mitgliederentscheid, wirklich verfassungsrechtlichen Probleme bestehen, weiß ich nicht. Ich bin kein Verfassungsrechtler. M.E. spielt der Mitgliederentscheid auf einer anderen Ebene, an der Zusammensetzung des Parlaments ändert er nichts. Obwohl natürlich nicht zu verkennen ist, dass nun die Mitglieder einer Partei über die Regierung entscheiden. Wie das mit Art. 38 GG zusammenpasst, weiß ich nicht. Aber: Darüber wird es bestimmt demnächst Dissertationen und/oder juristische Hausarbeiten geben. Vielleicht werden die die Fragen beantworten. Jedenfalls: „Quatsch“ ist es nicht

2 Gedanken zu „Da war Leben in der Bude, oder: Der „Quatsch“ des Herrn Gabriel

  1. roflcopter

    Zwei Juristen drei Meinungen, das auf jedem Rechtsgebiet.

    Aber Prof. Dr. Degenhart ist auf dieser Ebene eine nicht zu unterschätzende Größe. Nicht umsonst ist sein Lehrbuch im Staatsorgarecht quasi Grundstoff für jeden Erstsemesterjurastudenten.

    Der Mann ist ein erfolgreicher Führer von Verfassungsbeschwerden, auch in bedeutenden Angelegenheiten.

    Wenn er etwas sagt sollte man zuhören und ggfs. hinterfragen aber ihn nicht derart abwatschen. Auch die SPD kann Leute seines Kalibers immer wieder gebrauchen, auch wenn es nur für ein Rechtsgutachten bei bestimmten Gesetzgebungsverfahren ist

  2. Armeranwalt

    Das Lehrbuch war zwar früher hilfreich, aber Herr Prof.Degenhart vertritt eine Meinung zu Art. 38 und Art 21 GG, die wohl heute eher einer Mindermeinung sein dürfte. Und schon als Student durfte man in Scripten lernen, dass die Parteien die Koalitionsvereinbarungen schließen (was tatsächlich nicht immer so ist), aber was Herrn Prof. Degenhart wohl schon immer mißfiel. Der ausgewiesene Parteienrechtlicher Prof. Morlok sagt daher auch laut Stern, dass die Debatte „absurd“ sei.

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