Kein Aprilscherz – Es gibt ein Justizbarometer? Aber, was ist das?

Auf den ersten Blick denkt man an einen vorgezogenen Aprilscherz, wenn man die Meldungen liest, die vor einigen Tagen zum Justizbarometer über die Ticker gelaufen sind. Es ist aber keiner. Und es ist auch kein Gerät, um in überhitzten Hauptverhandlungen den Druck im Saal und bei den Verfahrensbeteiligten zu messen, um dann ggf. für Druckabsenkung und damit für kühle Köpfe sorgen zu können.

Aber was ist es dann?

Nun, es kommt – wie könnte es anders sein – aus der EU. Das Justizbarometer vergleicht die Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten. Erstmalig ist mit ihm eine systematische Übersicht über die Arbeitsweise der Justizsysteme aller Mitgliedstaaten erstellt worden.

Ergebnis bzw. das Standing der Bundesrepublik Deutschland? Sie bewegt sich überwiegend im oberen Drittel der Statistik. An einer Stelle belegt siejedoch den vorletzten Platz vor Griechenland. Wegen der Einzelheiten hier aus der Meldung von LTO:

„Der Bericht soll außerdem zu effektiven Justizsystemen in der EU und damit zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum beitragen. „Eine hochwertige, unabhängige und leistungsfähige Justiz trägt wesentlich zu wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bei“, unterstrich Kommissionsvizepräsident Olli Rehn. Deshalb seien schwerpunktmäßig die Parameter der Justiz untersucht worden, die zur Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas beitragen. Dazu gehörte insbesondere die Effizienz der Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichte.

Das Justizbarometer diene dazu, „die EU und ihre Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um eine leistungsfähigere Justiz im Dienste der europäischen Bürger und Unternehmen unterstützen“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Bei der Untersuchung habe sich aber gezeigt, dass die Dauer der Gerichtsverfahren sich erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheide.

Während Verfahren außerhalb des Strafrechts in Dänemark deutlich unter 100 Tagen dauern, muss man in Portugal mit durchschnittlich mehr als 1.000 Tagen rechnen. Auch bei der Anzahl der anhängigen Verfahren je 100 Einwohner gibt es europaweit erhebliche Unterschiede. Während sich dieser Wert in den meisten Mitgliedstaaten zwischen null und drei bewegt, sind es in Italien annährend sieben.

Wenn eine niedrige Verfahrensabschlussquote und eine wachsende Zahl anhängiger Fälle zusammenkommen, spitze sich die Problematik zu. Alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung könnten hingegen die Verfahrensdauer verkürzen und die Gerichte entlasten.

Deutschland befindet sich, was die Verfahrensdauer und die Abschlussquoten betrifft, überwiegend im oberen Drittel wieder. Lediglich bei der Anzahl der anhängigen verwaltungsrechtlichen Verfahren je 100 Einwohner belegt Deutschland vor Griechenland den vorletzten Platz.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert