Handysünder – auf dem Vormarsch – die Älteren sind es…

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Mich haben die Berichte in der Tagespresse über die Zunahme der Verstöße gegen das Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr (§ 24 Abs. 1a StVO – ich weiß Formulierung ist etwas unscharf) nicht wirklich überrascht.

Nachdem es inzwischen ja üblich ist, überall zu telefonieren, warum dann nicht auch bei Autofahren – und die ggf. fälligen 40 € und der Punkt in Flensburg scheinen nicht abzuschrecken. Ich hatte eher noch höhere Zahlen erwartet – nun, die Dunkelziffer wird sehr hoch sein, denn viele der Verstöße gegen den § 23 Abs. 1a StVO bleiben unentdeckt und damit ungeahndet. In umgekehrter Relation dazu steht die Entwicklung, dass die Zahl der Entscheidungen von Obergerichten zu § 23 Abs. 1a StVO deutlich zurückgegangen ist. Was mich allerdings überrascht hat, das war die Altersstruktur der Betroffenen. Ich hatte einen höheren Anteil bei den Jüngeren vermutet.

Was ich nicht wusste, war, dass die verbotene Handynutzung zu den OWi gehört, die grenzüberschreitend verfolgt werden. Das wird wegen der bei uns nur fälligen 40 € für die anderen EU-Länder nicht so interessant sein. Aber für die deutschen Autofahrer schon. Denn im Ausland werden schnell mal 100 € und mehr für den Verstoß fällig, wie man hier nachlesen kann. 155 € in Italien – das ist doch was.

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