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OU-Verwerfung in Sachen MdB Tauss wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften

Das LG Karlsruhe hatte den ehemaligen MdB Tauss u.a. wegen Verstoßes gegen § 184 Abs. 5 StGB verurteilt, vgl. hier. Der BGH meldet gerade in einer PM, dass die gegen das Urteil eingelegte Revision nach § 349 Abs. 2 StGB, also als offensichtlich unbegründet, verworfen worden ist. In der PM heißt es:

„Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die der Angeklagte in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden. Der Einlassung des Angeklagten, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, ist das Landgericht nicht gefolgt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein auf die allgemeine Sachrüge gestütztes Rechtsmittel hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf einen entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 24. August 2010 – 1 StR 414/10

Wochenspiegel für die 21. KW – oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Zu berichten ist über folgende Beiträge:

  1. Mit einem Kuhhandel setzt man sich hier auseinander.
  2. Mit der geplanten (?) Neuregelung im Bereich der Alkoholkontrolle befasst sich der Kollege Feltus, der hier befürchtet, dass demnächst nur noch geschätzt wird (vgl. aber dann auch hier).
  3. Zu den Radverkehrsvorschriften, der aktuellen Rechtslage und volkstümlichen Rechtsirrtümern hat das Schaden-Fix-Blog Stellung genommen.
  4. Mit dem Urteil und der Begründung des Urteils gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Tauss befasst sich der Kollege Siebers hier. Und auch das Blog „Fug und Recht“ bzw. auch hier ein guter Überblick.
  5. Auch die Pflichtverteidigung bzw. notwendige Verteidigung war ein Thema. Der Kollege Feltus hat den schönen Begriff der „Gerichtsnutte“ erwähnt, Kollege Nebgen spricht von „Verteidiger 2.Klasse“ , Kanzlei und Recht fragt: „Pflichtverteidiger als Stubentiger?“.
  6. Mit der falschen Bemessung der Rechtsfolgen im OWi-Verfahren und einer dazu ergangenen Entscheidung des OLG Koblenz befasst sich die Kollegin Rueber.

Verurteilung im Verfahren Tauss

Das LG Karlsruhe hat dann den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Man darf auf die Begründung gespannt sein. Das letzte Wort spricht aber sicherlich demnächst der BGH (vgl. auch hier).