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„Habe fertig“ – mit dem 5.236 Beitrag sagen wir „Adieu“

entnommen openclipart.org

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Ja, Sie haben richtig gelesen: „Habe fertig“ und „Adieu“? Was soll das denn, wird sich – hoffentlich – der ein oder andere sagen/fragen? Aber es ist in der Tat richtig: Mit diesem Posting/Beitrag, es ist – wenn Jurablogs richtig zählt – der 5.236 in diesem Blog, sagen wir „das war es“. Das „Strafrecht Blog“ wird eingestellt. Dem ein oder anderen wird sicherlich bereits aufgefallen sein, dass wir schon seit einiger Zeit nicht mehr unter „Jurion Strafrecht Blog“ firmieren. Der Hintergrund ist ziemlich einfach: Bereits zum 01.01.2014 hatte die Anwaltverlag-Gruppe in Bonn die Marke ZAP Verlag von Wolters Kluwer erworben und dann die ZAP Verlag GmbH mit Sitz in Bonn neu gegründet. Unter der Marke „ZAP“ sind in der Vergangenheit alle meine Bücher erschienen und dort erscheinen sie seit Jahresmitte in Zukunft wieder neu. Nun hat sich WKD – für mich überraschend – zusätzlich entschlossen, das Online-Portal „Strafrecht-online“, dem dieses Blog angegliedert war, einzustellen; lassen wir die – für mich nicht nachvollziehbaren – Gründen dahingestellt. Damit hatte dieses Blog keine Heimat mehr und wird – so die Ankündigung von WKD – ebenfalls „eingestampft“.

Schade, habe ich gedacht und so denken sicherlich – hoffentlich – viele Leser dieses Blogs. Denn damit geht an dieser Stelle eine „Ära“ zu Ende, die am 01.11.2008 mit dem ersten Beitrag „Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen“ begonnen und zu mit diesem Beitrag 5.236 Postings geführt hat. Das ist – meine ich – eine ganze Menge, die ich allein gestemmt habe. Die „strafrechtsblogger“ aus Berlin haben mich 2012 dann ja auch mal zu den „Fleißigen“ gezählt (vgl. Die Strafrechts-Blogosphäre: Die Fleißigen). In derTat, ganz schön viele/ganz schön fleißig. Aber es hat auch immer Spaß gemacht, über neue/aktuelle Entscheidungen zu berichten und zu sehen, wie sie bzw. das Posting ankommt. Da sind und waren die Kommentare immer ein recht guter Gradmesser, zudem sie den Kommentatoren auch eine Möglichkeit geben, – sich – anonym – an mir und meinen Positionen abzuarbeiten. Das ist nun alles an dieser Stelle zu Ende. Traurig, aber wahr.

Aber wer mich kennt, weiß aber, dass mich solche Entwicklungen/Ankündigungen zwar überraschen, aber nicht stoppen können. Denn, wenn ich einmal „Blut geleckt habe“, bleibe ich am Ball. Und deshalb: Es wird an anderer Stelle weiter gehen. Denn ich habe WKD zumindest davon überzeugen können, dass man über 5.000 Beiträge eines Blogs nicht einfach mit einem Schalterklick in das Nirwana entschwinden lässt, dafür steckt zu viel Herzblut in den Beiträgen und Postings. Und somit hat man mir das Blog zum Betreiben in Eigenregie übertragen. Dafür herzlichen Dank – für alles andere nicht.

Der „Strafrecht Blog“ wird also weiterleben. Das wird jetzt hoffentlich viele Begleiter der letzten Jahre freuen, denjenigen, die sich über die Einstellungsankündigung gefreut haben, kann ich nur sagen: Zu früh gefreut, so schnell werdet ihr mich nicht los. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber: Die Umstellungsarbeiten/der Umzug bedingen, dass ich ein paar Tage Ruhe geben muss. Es ist zwar alles gut vorbereitet – von meinem „Blogwart“, dazu dann demnächst mehr – aber wir wollen erst sehen, ob auch alles richtig läuft, nachdem wir das neue Blog „scharf geschaltet“ haben. Bis dahin muss man sich also ein wenig gedulden, es dauert aber nur – wenn alles glatt geht – bis Montag, den 01.12.2014. Dann ist „Auferstehungstag“.

Und wer es bis dahin gar nicht aushält: Man kann schon mal ein wenig schauen im neuen „Burhoff Online Blog – kurz auch „BOB“, die Nähe zu meiner Homepage „Burhoff-online“ ist unverkennbar 🙂 . Gepostet wird da aber erst ab Montag. Wer also auf den Wochenspiegel wartet oder auf den Sonntagswitz: Am kommenden Sonntag ist Ruhetag. Ich hole das dann aber nach.

Was bleibt am Ende einer „Ära“ – ok, ja gut, es ist ja kein richtiges Ende, aber immerhin ein Umzug/Neuanfang? Nun, da muss und sollte man danken. Danken all denjenigen, die in den vergangenen sechs Jahren dieses Blog hinter der Kulisse betreut haben. Das waren eine ganz Reihe Mitarbeiter von LexisNexis – ja, da haben wir mal angefangen – und WKD. Also ein herzliches Dankeschön, natürlich an die Mitarbeiter der Technik, vor allem aber an Florian Blatz, Stefanie Kawik, Herrn Sahin, Judith Lipien und -last but not least – Paul Niemann, der zuletzt zuständig für das Blog war und ohne den der Umzug kaum so problemlos hätte durchgeführt werden können. Es war nicht immer einfach, aber es war schön. Besucht mich doch einfach mal in meinem eigenen Blog und schaut, was dort aus unserem Baby geworden ist.

So, das war es. Im Fernsehen würden jetzt wahrscheinlich Abschiedsmelodien erklingen, so wie: „Sag beim Abschied leise Servus…“ oder „Goodbye, my Love, Goodbye“ von Demis Roussos (ja, den hat es mal gegeben) oder auch, was sich immer gut macht:“Time to say good bye“ von Sarah Brightmann. Na ja, ich mache es dann lieber anders und nehme: „Niemals geht man so ganz“ von Trude Herr. Oder auch: Habe fertig bzw. „Guet goahn“ (ist westfälisch und heißt: Machs gut). Kurz dann auch: Bis die Tage im neuen „Burhoff Online Blog„.

In eigener Sache: So nicht Frau Kollegin, oder: Zeitlich unter Druck setzen lasse ich mich nicht

entnommen: openclipart.org

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Ich war gestern privat unterwegs (muss auch mal sein). Natürlich hat man dann in den heutigen Zeiten ein Smartphone mit. Man will ja schließlich mit der großen weiten Welt verbunden sein/bleiben und wissen, was passiert. Auch sollen ja Emails eingehen und gelesen wqerden können. Über die Sinnhaftigheit dieses Phänomens des „Überall erreichbar sein wollen /müssen (?)“ kann man lange diskutieren, was aber jetzt nicht Sinn dieses Postings ist. Sondern:

Mich erreicht dann gestern unterwegs um 17.23 Uhr eine Email einer Kollegin, die noch unter dem Betreff: „Anfrage zu § 33 und § 56 RVG“ ganz harmlos daher kam. Ah, habe ich gedacht, eine gebührenrechtliche Anfrage, vielleicht sogar etwas für das RVG-Rätsel. So harmlos war in meinen Augen die Mail dann aber nicht. Nicht wegen der Thematik bzw. der Frage, sondern aus einem anderen Grund. Hier dazu zunächst die Mail:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich wende mich auf diesem Wege an Sie und hoffe auf eine schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei war als Pflichtverteidiger bestellt. Das Amtsgericht hat die beantragten Gebühren vollumfänglich festgesetzt, worauf die Bezirksrevisorin Erinnerung eingelegt hat und eine Überzahlung einwandte. Das Amtsgericht hat der Erinnerung nicht abgeholfen. Es erging ein ablehnender Beschluss. Hiergegen wurde durch die Bezirksrevisorin Beschwerde eingelegt. Der Beschwerde wurde stattgegeben. Das Landgericht hat sich den Ausführungen der Revisorin angeschlossen und eine Überzahlung bestätigt.

Ich habe leider nicht gefunden, ob – und ggf. welches – Rechtsmittel unsererseits einzulegen ist.

Im Hinblick auf evtl. laufende Fristen darf ich Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten.  Ich danke und verbleibe…“

Da war ich dann doch ein wenig – gelinde ausgedrückt – negativ erstaunt, man kann auch sagen, verärgert. Zweimal eine konkludete Fristsetzung – „schnelle Beantwortung meiner Frage“ und „Sie höflichst bitten mir unverzüglich zu antworten„. So nicht, habe ich gedacht, denn das mag ich nun gar nicht, Ich bin ja gerne bereit, (gebührenrechtliche) Anfragen zu beantworten, aber zeitlich unter Druck lasse ich mich bei diesem „Service“ nicht setzen. Er ist kostenlos. Warum soll ich mir also zu dem übrigen Stress an der Stelle auch noch Stress machen lassen? Und dann auch noch „unverzüglich“, soll also – § 121 BGB – „ohne schuldhaftes Zögern“ antworten. Wieso schuldhaft? Zu was bin ich denn verpflichtet und wieso kann ich schuldhaft handeln? Ich sehe da keine Verpflichtung meinerseits, „unverzüglich“ auf „gebührenrechtliche Anfragen“ kostenlos zu antworten.

Aber da man ja nie weiß, was daraus wird und was da ggf. von einem LG oder OLG zusammengebastelt wird, habe ich dann doch über das BlackBerry per Email um 17:28 Uhr geantwortet:

„Hallo Frau Kollegin, ich bin derzeit privat unterwegs. M.E. – ich habe kein RVG bei mir – kein Rechtsmittel, wenn die weitere Beschwerde nicht zugelassen ist. Steht aber alles im Gesetz. Ich hoffe, das war „unverzüglich “ genug. Die inzidente Fristsetzung irritiert mich schon. Gesendet von meinem BlackBerry 10-Smartphone.“

Darauf habe ich dann – ohne Anrede und ohne Grußformel – um 18.04 Uhr als Antwort erhalten:

„Ich danke Ihnen und wünsche noch einen schönen Abend.“

Mehr nicht, aber immerhin ein „danke“ – was bei den Anfragen übrigens nicht üblich ist. Mehr aber nicht. Ich frage mich nun, hat die Kollegin überhaupt gemerkt, worauf es mir ankam? Wahrscheinlich nicht oder doch und Sie wusste nicht, wie sie nun reagieren sollte. Nun, egal.

Fazit daraus bzw. „In eigener Sache“: Ich beantworte Anfragen gerne, wenn es nicht zu viel werden (aber dann melde ich mich schon). Unter Druck setzen lasse ich mich mit Fristsetzungen aber nicht, darauf reagiere ich in Zukunft nicht mehr oder eben „sauer“. Also ein „Eilt“, ein „unverzüglich“ oder Ähnliches ist kontraproduktiv. Zumal dann, wenn man die Anfrage wegen eines zu knappen Sachverhalts kaum erschöpfend beantworten kann. Allerdings stand/steht hier nun wirklich alles im Gesetz – vgl. die §§ 33, 56 RVG.

Persönliche Info: Hier bloggt jetzt ein Opa :-)

ennommen: openclipart.org

Wenn man bei wikipedia nachschaut, was ein Blog ist, dann erfährt man:

„Das Blog [blɔg] (auch: der Blog) oder auch Weblog [ˈwɛb.lɔg], engl. [ˈwɛblɒg], Wortkreuzung aus engl. Web und Log für Logbuch, ist ein auf einer Website geführtes und damit meist öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem mindestens eine Person, der Web-Logger, kurz Blogger genannt, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert (‚postet‘) oder Gedanken niederschreibt….“

Also: U.a. „Gedanken niederschreibt“ und ein „einsehbares Tagebuch“ führt. Ok, wenn man es so nimmt, dann sind wir in dem Sinn kein richtiges Blog, da wir hier natürlich an sich nicht so viel zu Gedanken und persönlichen Umständen mitteilen. Ja, nun gut, ich teile immer bzw. häufig mit, wenn ich unterwegs bin, dass ich Fußball nicht so mag, aber viel mehr nicht.

Aber heute ist dann doch ein Moment für das kurzfristige persönliche Innehalten gekommen, denn: Hier bloggt seit gestern, dem 12.06.2014 – 10.04 Uhr – ein Opa 🙂 🙂 🙂 . Denn wir haben ein neues Familienmitglied. Unsere kleine Fenna, 54 cm groß und rund 3.800 g schwer, also für ein Mädchen doch ganz beachtlich. Mutter und Kind sind gesund!!!!

Die Freude ist natürlich groß – wie groß, sieht man daran, dass „Opa“ postet. Erst hatte ich ja überlegt, ein Bild mit einzustellen. Das lasse ich aber lieber. Das liebe Kind muss ja nicht schon nach noch nicht einmal 24 Stunden Erdendasein die erste Spur im Internet hinterlassen. Jedenfalls möchte ich nicht demnächst die Frage hören: „Opa musste das sein?“. Also belassen wir es bei dem „geschlüpften Küken“. Passt ja auch irgendwie.

Ach so: Und wer mit dem Namen „Fenna“ nichts anfangen kann. „Fenna“ ist eine niederdeutsch-niederländisch-friesische Kurzform von Namen die „Frieden“ bedeuten. Oder: Koseform von Namen mit dem Element „Fried-“ bzw. „Frede-„‚, wie z.B. „Friederike“ oder „Frederike“. In dem Sinne: Alles gut und große Freude.

Und dann geht es nachher ganz normal mit Jura weiter 🙂 🙂 🙂 .

Und dann noch: „Hallo, haben Sie 5 Sekunden Zeit für die gute Nachricht vom Tage?“

© Gina Sanders - Fotolia.com

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Mit dem Betreff: Hallo, haben Sie 5 Sekunden Zeit für die gute Nachricht vom Tage?“ fand ich heute morgen die nachstehende Nachricht in meinem Email-Postfach. Ja, die fünf Sekunden Zeit hätte ich gehabt, wenn es denn „die gute Nachricht vom Tage“ gewesen wäre. Sie war es aber nicht, Und da habe ich mir die eine Sekunde Zeit genommen, um die „gute Nachricht“ in den Spam-Ordner zu schmeißen:

„Hallo, haben Sie 5 Sekunden Zeit für die gute Nachricht vom Tage?

hat die BankIhnen die Kreditlinie gestrichen ?  

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Ach so: Hatte sich so oder so erledigt, da mir die „Kreditlinie“ nicht gestrichen worden ist. Wer aber „frischen Kredit“ braucht: Er kann sich da ja melden 🙂

Zurück – Impressionen – Nachlese

Sagrada FamiliaSo, eine Woche ist herum und der heimatliche Herd/Schreibtisch hat mich wieder. Eine Woche Barcelona – es hat sich gelohnt. Eine tolle Stadt  mit richtig viel – und schöner 🙂 – Kultur, mit Tapas und Wein und schönen Stränden. Also für jeden etwas. Ich bin bestimmt nicht zum ersten und letzten Mal dort gewesen. Man muss allein schon deshalb öfters dorthin, um zu sehen, wie der Bau der Sagrada Familia fortschreitet. Vielleicht erlebe ich ja deren für 2026 geplante Fertigstellung noch. 🙂 Hier dann ein paar Impressionen – und: Danke schön an die Assistentin für den Wochenrückblick. 🙂

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