Zunächst allen ein ruhiges und erholsames Pfingstwochenende, an dem es natürlich auch einen Wochenspiegel gibt, und zwar mit folgenden Hinweisen auf Beiträge in anderen Blogs:
- OLG Hamm: Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt
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Einmaleins zum Streikrecht – ab wann, durch wen und für was darf gestreikt werden?
- EuGH: Bei grenzüberschreitender Programmverbreitung gilt Grundsatz des Sendestaats auch für Satellitenbouquet-Anbieter
- Und dann aus meinem Blog: StGB III: Schriftsatz mit pornografischen Abbildungen, oder: Strafbarkeit des Anwalts wegen „Verbreitung….“?