Und hier der Wochenspiegel für die ablaufende 20 KW., mit folgenden Hinweisen:
- Neun Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung?
-
VGH München: Gericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben
-
BGH: Süddeutsche durfte Zitate aus dem Tagebuch im Cum-Ex-Skandal veröffentlichen
-
Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
- Abhängige Beschäftigung trotz vertraglich vereinbarter „Freier Mitarbeit“
- LG München: Weitergabe von Positivdaten an SCHUFA durch Telekommunikationsanbieter Telefonica / O2 verstößt gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO und ist rechtswidrig
- und aus meinem Blog an der Spitze: Werbung I: Focus-Siegel „Top-Mediziner“ irreführend, oder: Lasset die „Do ut Des-Spiele“ beginnen
Zum Thema „freier Mitarbeiter“ passend heute auch BGH 1 StR 188/22 , da geht es um unfreie „Freie“ in einer Anwaltskanzlei…