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Abgemeldet und entstempelt, allein das reicht nicht für einen Verstoß gegen das PflVG

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Die Strafbarkeit nach § 6 PflVG spielt in der (verkehrsstrafrechtlichen) Praxis immer wieder eine Rolle. Sie setzt aber voraus, dass ein Versicherungsvertrag entweder nicht abgeschlossen oder durch Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder in anderer Weise aufgelöst worden ist. Allein die Abmeldung des Kraftfahrzeuges durch den Halter ist nicht ausreichend. Darauf hat das OLG Oldenburg noch einmal im OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.06.2017 – 1 Ss 115/17 – hingewiesen.

Der Angeklagte hatte mit seinem Pkw eine öffentliche Straße befahren, wobei das Kennzeichen des Fahrzeugs entstempelt war, nachdem der Angeklagte das Fahrzeug zuvor abgemeldet hatte. Er ist deswegen wegen eines Verstoßes gegen das § 6 PflVG verurteilt worden. Seine Revision hatte beim OLG Oldenburg Erfolg: Trotz der Abmeldung des Fahrzeugs sei ein Haftpflichtversicherungsschutz (Ruheversicherung) nach Ziffer H.1 der AKB 2015 nicht ausgeschlossen. Das müsse der Tatrichter prüfen. Denn beim Bestehen eines solchen Versicherungsschutzes ergebe sich keine Strafbarkeit, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit wegen des Fahrens mit entstempelten Kennzeichen nach §§ 10 Abs. 12, 48 Abs. 1 b) Fahrzeug-ZulassungsVO, § 24 StVG).

Abmeldung, an den Tegernsee

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Ich melde mich dann mal für ein paar Tage ab – und zwar an den (schönen) Tegernsee. Wird also in den nächsten Tagen etwas ruhiger und nicht ganz so aktuell.

Vielleicht treffe ich da ja Uli Hoeneß, der da ja wohl – fast ist man geneigt zu schreiben: Noch 🙂 – wohnt. Jedenfalls kann ich hoffentlich Kindheitserinnerungen auffrischen aus Urlauben aus meiner Kinderzeit (lang, lang ist es her). Das Langzeitgedächtnis soll ja im Alter noch ganz funktionieren.

Anmerkung: Auftakt mit der Bahn war dann schon mal gut: Verspätungsalarm = 20 Minuten Verspätung schon in Münster. Danke Deutsche Bahn.

Melde mich dann von der Brücke ab – und auf dem Schiff an

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Ich melde mich dann mal  für ein paar Tage ab. Nachdem mir die Kreuzfahrt im Juni gut gefallen hat – ich war selbst überrascht – dann noch einmal zu einer Kreuzfahrt. Dieses Mal nicht Ägäis, sondern  Kanaren. “Haus und Hof” sind bewacht ;-).

Hier geht es auch während meiner Abwesenheit weiter. Die Technik macht es möglich. Allerdings sicherlich an der ein oder anderen Stelle nicht ganz so aktuell wie sonst. Und Kommentare kommentieren kann/werde ich auch nicht.

Also dann: Ahoi :-) .

I`m sailing – na ja, nicht so ganz, aber jedenfalls bin ich mal weg.

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I`m sailing – na ja nicht so ganz, aber ich bin jedenfalls dann mal für ein paar Tage weg, auch (Kurz)Urlaub genannt. Nicht segeln, nicht Borkum, aber schon mit Meer und Schiff. Man nennt das Kreuzfahrt – und ich bin gespannt, ob es mir gefällt.

Habe länger überlegt, ob ich das hier posten soll, denn ganz Unrecht hatten die Kollegen von infodocc ja nicht mit ihrem Beitrag „Wie blöd kann man eigentlich sein, den Einbrechern eine Einladung geschickt!„. Aber ist dann doch ungefährlich, da „Haus und Hof“ bewacht sind.

Hier geht es weiter. Vielleicht an der ein oder anderen Stelle nicht ganz so aktuell wie wir sonst meist sind (meine ich jedenfalls). Und Kommentare kommentieren kann/werde ich auch nicht. Auch das werden die Kommentatoren verschmerzen. Es gibt aber Postings – das macht vorausschauende Technik möglich.

Also dann: Bis die Tage :-).