Archiv der Kategorie: Kurioses

In Münster ist was los: Flurstücke, oder: Gesichter in einer Stadt

Flurstücke 1

Flurstücke 1

An sich war ich gestern Abend ja müde und kaputt. Zwei Tage jeweils 8 Stunden referieren im FA-Kurs, das schlaucht im fortgeschrittenen Alter 🙂 inzwischen ganz schön, war aber ein netter Kurs, so dass es Spaß gemacht hat. Aber ich war dann – zm Glück – doch nicht  müde, um am kulturellen Angebot in Münster teilzunehme. Nein, ich war nicht auf dem Open-Air-Konzert von Lionel Ritchie auf dem Schloßplatz, sondern bei den Flurstücken 2015 (vgl. hier), und zwar bei KompleXKapharnaüM: Figures Libres. In der Vorankündigung/Beschreibung heißt es u.a.:

„Die Stadt zeigt ihr Gesicht. Von den Fassaden schauen Köpfe, überlebensgroß. Jung oder Alt. Sorgenzerfurcht oder von Lachfalten gezeichnet. Nachdenklich oder aufbruchsbereit. Und hinter jedem steht eine Geschichte. ……Zentrale Frage: Wer sind wir? Vor allem: Wer ist Münster? Dazu nehmen sie ihre Zuschauer mit auf einen Parcours, der die gesamte Stadtatmosphäre verwandelt. Mobile Übertragungswagen mit Bilderfenstern projizieren die Gesichter auf Hausleinwände. Ein Live-Mix aus Musik und Textcollage macht das Eintauchen in die leuchtende Nacht zur Erfahrung mit langem Nachhall. Man höre und schaue. Wie nebenbei löst „Figures Libres“ die Gewissheit auf, wer hier Betrachter ist. Und wer Betrachteter.“

Kurzes Fazit: Beeindruckend, die nachfolgenden Bilder können nicht die Fazination der über die Hauswände huschenden Gesichter und Gestalten wiedergeben. Es hat sich gelohnt, doch noch hin gegangen zu sein 🙂 . Manchmal ist es eben gut, wenn man dem Ratschlag/Vorschlag der Ehefrau folgt.

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Vatertagswitze: Zum „Ehrentag“ der Väter/Großväter

BorkumNun, was den Müttern mit ihren „Muttertagwitzen“ Recht ist, das soll hier den Vätern billig sein. Heute gibt es daher „zu Ehren“ aller Väter und Großväter 🙂 Vatertagswitze bzw. Witze zu Vätern/über Väter (vgl. dazu auch schon Außer der Reihe: Vatertagswitze im Jahr 2013) oder auch zur „Kehrseite: Zu Müttern. Und: Ich brauche keine Kommentare von wegen „frauenfeindlich“:

Am Vatertag  ertönt aus dem Kinderzimmer die Stimme des Vaters: “Es war einmal eine gute Ehefrau, die ließ ihren Mann jeden Abend ausgehen und gab ihm den Hausschlüssel mit.” “Was macht ihr da?” ruft die Mutter aus der Küche. “Oh”, sagt der Vater, “ich erzähl’ den Kindern ein Märchen…”


Warum ist der Vatertag immer an Christihimmelfahrt ?
Weil nach dem Trinken die Rückkehr zum Ehedrachen einem Himmelfahrtskommando gleicht!


und dann – man möge es mir nachsehen:

Fritzchen spielt am Vatertag mit der Eisenbahn. “Bitte einsteigen! Die Kinder in die Mitte, die Männer nach hinten und die Schlampen nach vorne!” ruft er laut.
Als das die Mutter hört, schimpft sie: “Eine Stunde Spielverbot!”
Eine Stunde später spielt Fritzchen wieder mit der Eisenbahn und sagt wieder: “Die Kinder in die Mitte, die Männer nach hinten und die Frauen nach vorne!”
“Na also!” sagt die Mama, “Es geht doch!”
Darauf Fritzchen “… und wegen der Schlampe in der Küche haben wir jetzt eine ganze Stunde Verspätung!”


und dann habe ich noch den

Sagt ein Mann zu seinem Freund:“ich hab mich jetzt sexuell meiner Frau angepasst“.
„Wie geht denn das?“fragt der.
„Ach, weißt du, wir haben jetzt immer zusammen Kopfweh“.


und für alle die, die keine eigene „Vatertags-SMS“ auf die Reihe bekommen, dann hier eine Anleitung. 🙂

Motorradfahrer „siegt“ (?) mit 212 km/h, aber: Teures Missverständnis

© digitalstock - Fotolia.com

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Ausgerechnet einen Videomesswagen der Autobahnpolizei hat sich ein 23-Jähriger Motorradfahrer als „Wettfahrtpartner“ auf der BAB A 24 ausgesucht. Der 23-jährige erreichte bei der Fahrt eine Geschwindigkeit von 212 km/h. Ob er damit gewonnen hat oder ob der Videomesswagen die Nase vorn hatte, wird in der Presse-Nachricht, die ich u.a. hier gefunden habe, nicht erwähnt.

Aber verloren hat der Motorradfahrer jedenfalls an ganz anderer Stelle. Erlaubt war auf der BAB nämlich nur eine Geschwindigkeit von 130 km/h. Die Fahrt wird also teuer: Nach Auskunft der Polizei „kostet“ die Wettfahrt drei Monate Fahrverbot und eine Geldbuße von 630 €.

Also: „Teures Missverständnis“ bzw. teure Wettfahrt und die Bestätigung des Satzes: Man soll sich seinen Partner immer gut aussuchen, egal wofür 🙂 . Allerdings: Wettfahrten im Straßenverkehr. Das geht gar nicht. Unabhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung: § 29 StVO lässt grüßen.

Ich hätte gerne nach dem IFG schon mal vorab die Abituraufgaben

entnommen wikimedia.org Urheber Photo: Andreas Praefcke

entnommen wikimedia.org
Urheber Photo: Andreas Praefcke

Eine schwierige (?) Aufgabe hat ein (angehender) Abiturient eines münsterischen Gymnasiums dem Schulministerium NRW gestellt. Er hat nämlich vom Schulministerium NRW unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz die Vorabveröffentlichung/Herausgabe der Aufgaben für das Zentralabitur, das in zwei Wochen stattfindet, verlangt. Das berichten heute Morgen die „Westfälischen Nachrichten„. Eine Eingangsbestätigung für die Anfrage hat es aus Düsseldorf schon gegeben, die Aufgaben (noch) nicht. Da prüft man noch, wie man den Antrag ablehnen kann.

Ich habe mich jetzt jetzt nicht intensiv mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW befasst und geprüft, ob es da einen rechtlichen Hebel gibt, den Antrag abzulehnen. Jedenfalls mal was anderes für das Schulministerium. Vielleicht geht es ja über § 6. Der lautet:

㤠6
Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung

Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange

a) das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtigen würde oder

b) durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde oder…

Man kann sich ja die Frage stellen, ob das Abitur nicht eine „bevorstehende behördliche Maßnahme“ darstellt? Wenn ja würde die durch eine Vorabveröffentlichung  sicherlich beeinträchtigt, oder?

Nun, der Abiturient rechnet selbst nicht mit einer Herausgabe der Aufgaben. Jedenfalls bereitet er sich vorsorglich mal weiter vor.