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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll härter bestraft werden

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 13.10.2010 soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll härter bestraft werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf wird damit der Koalitionsvertrag umgesetzt, indem der bestehende Strafrahmen bei einfachen Widerstandshandlungen von zwei auf drei Jahre erhöht wird. Schärfer wird künftig nicht nur bestraft, wer eine Waffe dabei hat, sondern auch, wer gefährliche Werkzeuge mit sich führt. Daneben werden Feuerwehrleute und Rettungskräfte in den strafrechtlichen Schutz einbezogen. Eine Sonderbehandlung von Polizisten – etwa mit einem eigenen Straftatbestand – werde es laut Bundesjustizministerium dagegen genauso wenig geben wie eine drastische Erhöhung des Strafrahmens. Ein besserer Schutz von Polizisten sei keine Frage von Paragraphen, sondern eines Gesamtkonzeptes. Vgl. dazu auch die PM des BMJ mit dem weiterführenden Link zum Gesetzesentwurf und der Kollege Vetter hier.

Verschärfungen des § 113 StGB nehmen Form an.

In der Presse wird inzwischen über die geplanten Verschärfungen bei § 113 StGB berichtet, die sich die Koalition ja auch schon im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben hatte. Da wird ganz schön zugelangt. Geplant soll sein, in Zukunft bis zu fünf statt wie bishernur  zwei Jahre Freiheitsstrafe anzudrohen, wenn auf  Polizisten Steine geworfen, sie mit Stöcken angegriffen und/oder Brandsätze geschleudert oder sonst tätlich angegriffen werden. Und die Verletzung eines Polizisten in Ausübung seines Dienstes solle in Zukunft als „besonders schwerer Fall der Körperverletzung“  geahndet werden können. Der „einfache“ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll künftig mit maximal drei statt bisher mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden. Alles in allem: es wird zugelangt – auf beiden Seiten :-).