Münster: „Schlägern geht es an den Führerschein“

Die Westfälischen Nachrichten vom 12.06.2010 berichten unter dem Titel „Schlägern geht es an den Führerschein“  von der Praxis der münsterischen Ordnungsbehörden, die Fahrerlaubnis auch bei anderen Delikten als Verkehrsdelikten zu entziehen. Das hat dann beim VG Münster gehalten.  Das wird Herrn Busemann (JM Niedersachsen) freuen, vgl. hier und hier.

4 Gedanken zu „Münster: „Schlägern geht es an den Führerschein“

  1. Nichtjurist

    Der Führerscheinentzug wegen anderer Delikte als Verkehrsdelikten ist mit meinem Rechtsstaatsverständnis nicht mehr zu vereinbaren.
    Ich finde so etwas einfach unglaublich. Auch weil der Führerschein ja aus beruflichen Gründen erforderlich sein kann.
    Bananenrepublik Deutschland, sage ich dazu nur.
    Und nein, ich bin kein Schläger oder dergleichen.

  2. n.n.

    die verwaltungsrechtliche keule rauszuholen, wenn einem die tatbestandsvoraussetzungen der strafrechtlichen norm zu eng sind, scheint bei den ordnungsbehörden ja langsam in mode zu kommen. in eine ähnlich richtung – wenn auch in einer ganz anderen konstellation – geht ja auch dieses urteil:
    Nds. OVG, Urt. v. 02.07.09 – 11 LC 4/08

  3. Pascal

    Was macht eigentlich dann ein Straftäter, der keinen Führerschein hat? Muss der gleich einsitzen oder greift das Fahrverbot, wenn der Delinquent dann irgendwann mal doch die Prüfung ablegt?

  4. Willi Winzig

    Hirnrissige Lösungen waren in Deutchland schon immer „up to date“ !
    Es glaubt doch nicht allerernstens einer daran das dies Sinn macht.
    Zum einen Interesiert es die Schläger und Gewalttäter nicht ob und wie sie Bestraft werden. Denn das Unrechtsbewustsein dieser Menschen im Alter zwischen 12 und 24 Jahren ist soweit vermindert das diese ihr tun auch noch meist als „Heldenhaft“ ansehen.
    Wer die meisten Vorstrafen hat wird zum „Held“ der Gruppe.
    Die Gewaltbereitschaft solcher Menschen kennt keine Grenzen !
    Was wird die Folge sein wenn wirklich Straftaten so Geahndet werden???
    Klarer Fall, ein neues Mittel der “ Selbstbestätigung “ für solche Straftäter wird geschaffen. Denn wer „ohne Lappen“ Fährt wird auch zum „Held und wer ohne Erwischt wird
    erst Recht.
    Weil man sich ja nichts Verbieten läst!
    Schon gar nicht von so einem( Entschuldigung für den Ausdruck der nun folgt, aber Originalton eines 16 Jährigen )blöden Kuttenbrunser von Staatsanwalt oder Richter!
    Aber um auf den Punkt zu kommen.
    Was werden die Folgen sein?
    Zum einen werden die Gerichte Vermehrt mit dem Delikt „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zu tun haben.
    Zum anderen werden solche Herrschaften auch Unfälle Verursachen mit der Folge das die
    KFZ Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters nicht Zahlen wird.
    Weil bei Fahren ohne Fahrerlaubnis nämlich der Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
    Die Opfer solcher Verkehrsunfälle werden Leer ausgehen weil die Täter meist nicht in der Lage sind für den Schaden aufzukommen.
    Das ist das eine Extrem ! Das andere Extrem wird sein.
    Solche Herrschaften werden bei Verkehrskontrollen nicht einfach Anhalten, sondern Versuchen zu Flüchten. Was dann zu Vermehrten rücksichtslosen Verfolgungsjagten mit der Polizei führen wird, bei der andere Verkehrsteilnehmer mehr als Gefährdet sein werden.

    Ich denke bei solchen Straftätern, gerade bei denen die im Alter zwischen 12 und 18 Jahren sind, sollte man die Eltern mehr zur Verantwortung ziehen. Zum einen weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Zum anderen weil sie die Erziehung ihrer Kinderchen ( die doch alle so Lieb sind )Sträflichst vernachläsigt haben.

    Klartext und Fazit:
    Solche Bestrafungen für Schläger und Gewalttäter werden gar nichts bringen.
    Ausser das die Herren JM hier ein Arbeitsbeschaffungsprogram für Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter schaffen werden. Zumal unsere Gerichte ja sowieso “ so weing zu tun“ haben und “ überhaupt nicht Überlastet “ sind.

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