Nun ist es schon fast drei Wochen her, dass der Bundesrat abschließend über das 2. KostRMoG entschieden hat (vgl. Juch-Hu: Es ist vollbracht – RVG-Reform im Bundesrat durch) und bislang ist noch nichts im BGBl. veröffentlicht. Das muss aber in diesem Monat noch geschehen, weil sonst das Gesetz nicht zum 01.08.2013 in Kraft treten kann.
Man fragt sich, woran es liegt, dass der Bundespräsident noch nicht unterschrieben und damit den Weg für die Veröffentlichung im BGBl frei gemacht hat. Ich habe mich mal ein wenig umgehört und aus – gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen 🙂 – gehört/erfahren:
Der Bundespräsident ist/oder war bis vor kurzem auf Reisen in Lettland. In diesen Fällen unterschreibt der Bundesratspräsident. Konnte er aber nicht, weil das BMJ von der Reise nichts wusste und „der Bundespräsident“ unter das Gesetz geschrieben hat.
Ob die „verrückte Sache :-)“ stimmt, weiß ich nicht. Aber, falls er wieder zu Hause sein sollte, der liebe Herr Gauck: Nehmen Sie einfach Füller in die Hand nehmen und schnell unterschreiben. Ca. 160.000 Rechtsanwälte würden es ihnen danken.
Und 80 Millionen Rechtsschutzsuchende würden sich freuen, wenn es noch ein Weilchen etwas billiger bleibt. Deshalb, lieber Herr Gauck, tun Sie, was Ihres Amtes ist, und prüfen Sie das Gesetz gründlich, bevor Sie es unterschreiben.
Dazu nur:
1. Ich habe nicht dazu aufgerufen, dass Herr Gauck nicht sorgfältig prüfen soll.. Allerdings wüsste ich im Moment nicht, wo an den beiden Gesetzen Klippen sein sollten…
2. „80 Millionen Rechtsschutzsuchende …“, die in den letzten 20 Jahren an der Einkommensentwicklung teilgenommen haben…
3. Zu „Mandantenrechten“ gehören auch „Mandantenpflichten“….
Er soll es ja nur ein bisschen prüfen … eine Woche lang … nach den Sommerferien …
Im Übrigen würde die Deutsche Liga für Mandantenrechte e.V. es begrüßen, wenn die Gemeinschaft der Rechtsschutzsuchenden in der öffentlichen Diskussion um die Anwaltsvergütungen nicht permanent für dumm verkauft würde (indem zB so getan wird, als nähmen wertabhängige Vergütungen nicht automatisch an der Preisentwicklung teil – natürlich abzüglich der Degression, aber das müsste man den Leuten eben erklären).
eben: „wertabhängige“, und die sind beim Strafverteidiger rar
Also, Herr Burhoff, Ihre gut informierten Kreise: Man kann nur staunen!
Und, liebe Liga, nicht nur Rechtsanwälte werden ihre sagenhaften Bezüge gehörig aufpolieren können (Achtung, Ironie).
Es gibt auch andere Berufsgruppen, die in der Lethargie dieser Gesetzgebung seit Jahren gefangen waren und sind. Es wäre zu schön gewesen, einen Inflationsausgleich oder eine Kopplung an die Diäten der Abgeordneten in dem Gesetz zu finden.
Ich kann Ihre Gedanken grundsätzlich nachvollziehen. Aber die Sicht ist -verständlicherweise- doch arg einseitig. Häufig sind gute Leistungen nämlich auch von angemessener Bezahlung abhängig.
Heute erscheint wohl noch BGBl. Man darf gespannt sein, ob Ihr Appell erhört worden ist.
Hallo, ist er:
https://blog.burhoff.de/2013/07/i-had-a-dream-ich-habe-das-2-kostrmogrvg-im-bgbl-gesehen/ 🙂
Dann hoffen wir mal, dass Ihre Kristallkugel Recht hat. Aber es scheint ja einiges dafür zu sprechen
Da ist es:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Dann haben wir die Kuh vom Eis