„Polizei streicht 1766 Verwarngelder“, oder: Falsche Beschilderung

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„Polizei streicht 1766 Verwarngelder“ so heißt es heute morgen in einem Beitrag in den „Westfälischen Nachrichten“, auf den ich außerhalb des Protokolls 🙂 hinweisen möchte. Passiert ist Folgendes

„Im besagten Zeitraum hatte die Polizei demnach in Fahrtrichtung Oberhausen infolge mehrerer Unfälle eine Messstelle in dem dortigen Baustellenbereich ein­gerichtet. Auf diesem Abschnitt war laut Polizei-Sprecher Vorholt durchgängig Tempo 80 angeordnet worden und galt demzufolge als zulässige Geschwindigkeit.

Tempo 60-Schilder waren nicht genehmigt

Allerdings war es bei der Aufstellung der Tempo-Begrenzungen zum Versehen gekommen. Jedenfalls fanden sich an einer Stelle in diesem Autobahnbereich laut Vorholt zwei eben nicht genehmigte Schilder mit Tempo 60 – und genau hier blitzte die Polizei, obwohl eigentlich Tempo 80 zulässig war………..“

Zeigt m.E. mal wieder, dass man doch die Augen aufhalten muss – als Verteidiger – und auch die Beschilderung ggf. mal hinterfragt, als Verkehrsteilnehmer natürlich auch….

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