Aprilscherz? StVO und im BKat zum 01.04.2013 geändert – sie gelten jetzt sicher auch für Autofahrerinnen, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen

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Es ist kein Aprilscherz, sondern Realität: Zum 01.04.2013 sind die StVO und die BKatV neu erlassen worden (vgl. die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung v. 06.03.2013, BGBl I, 2013, S. 367 und die Bußgeldkatalogverordnung [BKatV] v. 14.03.2013 – BGBl I 2013, S. 498). Daran knüpfen sind folgende  Fragen:

Warum ein kompletter Neuerlass von StVO und BKatV? Nun, Hintergrund für den Neuerlass von StVO und BKatV sind die mit der 46. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 (BGBl I, S. 2631) zusammenhängenden Fragen (sog. Schilderwald-Novelle). Bei dieser war es zu einem Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gekommen (vgl. dazu hier: Kommt die Schilderwaldnovelle, oder: Wann reparieren wir den “Schildaschlamassel”?). ). In der Diskussion war daher die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit der VO . Dem soll jetzt durch den Neuerlass der StVO begegnet werden (vgl. dazu die BR-Drucks. 428/12). Und da man nicht ausschließen konnte, dass es auch bei früheren Änderungen der StVO zu Verstößen gegen das Zitiergebot gekommen ist, hat sich der Verordnungsgeber zu einem kompletten Neuerlass der StVO entschlossen. Die BKatV ist neu erlassen worden, weil sie häufig durch Verordnungen zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mitgeändert worden ist und deshalb nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es in den Präambeln jener Verordnungen ebenfalls zu Verstößen gegen das Zitiergebot gekommen ist (BR-Drucks. 769/12, S. 114).

Die Änderungen/Neuerungen hier im Einzelnen darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Allerdings auf eins ist hier hinzuweisen (vgl. auch hier). In der StVO gibt es keinen Autofahrer, keinen Fußgänger und keinen Radfahrer mehr. Peter Ramsauer hat sich ein Denkmal gesetzt. Die StVO gilt jetzt nämlich (nur noch) für denjenigen, der Auto fährt, der Rad fährt oder für zu Fuß Gehende. Gott sei Dank, dass wir das geändert haben und damit auch die Frage geklärt haben, lieber Herr Ramsauer. Jetzt sind endlich sicher auch die Autofahrerinnen, Radfahrerinnen und Fußgängerinnen erfasst. Nicht, dass noch ein OLG auf die Idee kommt, die alten Begriffe würde die nicht erfassen. Man weiß ja nie. Ach so: Spiegel-online spricht von „Dummdeutsch im Straßenverkehr„.

Zum Ganzen gibt es in VRR-Heft 4 einen Beitrag des Kollegen Deutscher. Den werden wir online stellen und darauf verlinken. Dazu gibt es dann einen Lesetipp. Vorab dann hier schon mal der Verweis auf die PM des Bundesverkehrsministeriums v. 28.03.2013 mit weiterführenden Links zum Bußgeldkatalog und zur StVO.

4 Gedanken zu „Aprilscherz? StVO und im BKat zum 01.04.2013 geändert – sie gelten jetzt sicher auch für Autofahrerinnen, Fußgängerinnen und Radfahrerinnen

  1. Klaus Säverin

    Meine liebe Alice Schwarzer!

    Sofern Sie sich schon von dem Ihnen von Jörg Kachelmann vermittelten Opfer-Abonnement erholt und wieder ein wenig Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens gefunden haben sollten, habe ich diese Frage: Weshalb heißt es eigentlich in § 211 Abs. 1 StGB immer noch: ‚Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.’?

    Müsste es nicht korrekter Weise (!) und ganz im Sinne Ihres Verkehrsgenossen Peter Ramsauer heißen: ‚Einen Mord Begehende werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.’?

    Mit vorzüglicher Zuneigung

    Ihr Klaus Säverin

  2. Klaus Säverin

    Meine liebe Alice!

    Sofern Sie sich schon von dem Ihnen von Jörg Kachelmann vermittelten Opfer-Abonnement erholt und wieder ein wenig Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens gefunden haben sollten, habe ich diese Frage: Weshalb heißt es eigentlich in § 211 Abs. 1 StGB immer noch: ‚Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.’?

    Müsste es nicht korrekter Weise (!) und ganz im Sinne Ihres Verkehrsgenossen Peter Ramsauer heißen: ‚Einen Mord Begehende werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.’?

    Mit vorzüglicher Zuneigung

    Ihr Klaus Säverin

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