Schlagwort-Archive: Passivrauchen. Notwehr

Zigarettenrauch ins Gesicht ist Körperverletzung – dagegen Notwehr erlaubt.

© K.-U. Häßler – Fotolia.com

Nach meinem Urlaub habe ich in meinem Postkasten die LTO-Nachricht von LTO zu einem AG Erfurt-Urteil betreffend Passivrauchen gefunden bzw. zu dessen „Auswirkungen“.

Das AG Erfurt hat danach am 18. 09.2013 eine 25 Jahre alte Frau frei gesprochen, die bei einem Discobesuch im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nachdem dieser ihr provokant Zigarettenqualm ins Gesicht geblasen hatte. Dagegen habe sich die Frau zur Wehr setzen dürfen, alle Voraussetzungen der Notwehr seien erfüllt, urteilte der Strafrichter. Näheres hier bei LTO unter: Zigarettenrauch ins Gesicht pusten ist Körperverletzung