Wochenspiegel für die 47. KW., das war „verarschter“ Anwalt, NSU-Prozess, richterliche Drogenkenntnis und Paypal

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So, auch wenn ich nicht da bin, gibt es heute (noch) einen „normalen“ Wochenspiegel. Diesen habe ich ja noch vorbereiten können. Für die drei nächsten Sonntage habe ich mir dann (wieder) etwas anderes einfallen lassen.

Hinzuweisen ist aus der vergangenen Woche auf:

  1. Schiedsmann verarscht Anwalt,

  2. AG Wildeshausen: Befangenheit wegen „überraschender“ Urteilsverkündung ohne Gelegenheit zu Plädoyer bzw. letztem Wort,

  3. SWR hält Tübinger Richter für befangen,
  4. Warum eine Minderheitsregierung niemand wollen kann,

  5. NSU-Prozess: Verteidigung greift Schlussplädoyer des Nebenklagevertreters an,
  6. Woher kennen Richter eigentlich die „Wirkung von Drogen“? – gute Frage 🙂 ,

  7. Hätte Jeanne d’Arc gerettet werden können? Überlegungen zu Verteidigungsstrategien ,

  8. PayPal-Käuferschutz ersetzt kein Gerichtsurteil,

  9. BAG zu Zeugnisverweigerungsrecht und prozessualer Wahrheitspflicht,

  10. Und dann war da noch: Reduzierter Kindesunterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2018.

Übrigens: Wenn der Beitrag hier online gegangen ist, sollte ich (hoffentlich) auf der Fahrt von Dubai nach Abu Dhabi zum neuen Louvre sein 🙂 .

Ein Gedanke zu „Wochenspiegel für die 47. KW., das war „verarschter“ Anwalt, NSU-Prozess, richterliche Drogenkenntnis und Paypal

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