Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie werde ich im “Exequaturverfahren” honoriert?

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Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Wie werde ich im “Exequaturverfahren” honoriert?, hat hoffentlich den ein oder anderen beschäftigt. Und: Lösung gefunden? Wenn nicht, dann vielleicht jetzt hier. Ich hatte dem Kollegen geantwortet:

„….

Sie sind tätig geworden nach den §§ 48 ff. IRG. Dann gilt Nr. 6101 VV RVG.

Die Beschwerde gehört mit zum Abgeltungsbereich der Gebühr (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10a 3 RVG). Eine Regelung wie in Vorbem. 4.3. Abs.3 Satz 3 VV RVG fehlt.

Ist vielleicht nicht ganz so viel wie nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG, denn da wäre die Beschwerde extra honoriert worden.“

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