Ich habe da mal eine Frage: Wie werden Tätigkeiten im Rahmen der Erzwingungshaft abgerechnet?

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Und dann das letzte Gebührenrätsel 2017. Mich erreichte vor einiger Zeit folgende Anfrage:

„Lieber Kollege,

das muß ich unter vier Augen klären. Jobcenter–>Bußgeldbescheid–>Erzwingungshaft. Ich sorge dafür, daß ein erster Abschlag erfolgt; vereinbare Ratenzahlung mit dem Jobcenter. Bin ich im Teil 4 oder 5 VV RVG? Oder nichts davon?

Ich finde „Erzwingungshaft“ nicht auf der Idiotenwiese.“

Wer hilft?

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie werden Tätigkeiten im Rahmen der Erzwingungshaft abgerechnet?

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