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Na bitte, geht doch: Muslim darf Schützenkönig bleiben.

entnommen wikimedia.org Urheber Deutsche Bundespost

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Ich hatte am Montag über die Probleme berichtet, die der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS) mit einem muslimischen Schützenkönig in Werl hatte/ hat (vgl. Darf ein Muslim Schützenkönig sein/werden?). Der Ordnung halber und zur Abrundung kann man jetzt darüber berichten, dass der BDHS nun eine „Ausnahme“ macht (vgl. dazu u.a. hier): Danach kann/darf (?) Mithat Gedik kann Schützenkönig bleiben. Das hat der BHDS beschlossen. Und weiter: „Als Ausdruck von Respekt und Integration würden „ausnahmsweise“ keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft erhoben. Am Bezirkskönigsschießen dürfe er allerdings nicht teilnehmen.“  Na ja, aber immerhin. Und offenbar musste Mithat Gedik nicht erst konvertieren, wie es noch am Anfang der Woche ins Spiel gebracht worden war.

Darf ein Muslim Schützenkönig sein/werden?

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Mit der – zugegeben – außerhalb von Straf- und OWi-Recht liegenden Frage: „Darf ein Muslim darf Schützenkönig sein/werden?“ befasst sich heute die Tagespresse (vgl. hier u.a. den Bericht bei Welt-online). Auslöser für die Frage ist die Regentschaft von Mithat Gedik in seinem Schützeverein/ einer Schützenbrunderschaft im westfälischen Werl. Da hat er den Vogel abgeschossen und ist damit Schützenkönig. Ärger gibt es aber jetzt mit dem Dachverband, dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS). Der weist darauf hin, dass nach der Satzung der 33-jährige türkischstämmige Muslim, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, katholische Religion als Abiturfach belegte, verheiratet ist und vier Kinder hat – also voll integriert – gar nicht hätte Mitglied im Verein werden dürfen. Dort heiße es in § 2 nämlich, dass die Bruderschaft „eine Vereinigung von christlichen Menschen“ sei.

Tja, formal dürfte der Dachverband Recht haben.

Zum „verhinderten Schützenkönig“ heißt es „Gedik schüttelt angesichts dieser Forderung [= ihn u.a. um Abdankung zu bitten] nur den Kopf. „Es ist mir völlig unverständlich, dass wir im 21. Jahrhundert solche Diskussionen führen müssen.“ Er habe in den vergangenen Tagen viel Zuspruch bekommen. „Einige haben gesagt, dass das Ganze doch nichts mehr mit Integration zu tun hat.“ Besonders bedenklich findet Gedik, dass seinem Brudermeister aus den Reihen des Dachverbandes empfohlen worden ist, ihn zum Konvertieren aufzufordern.“

Zu dem Bericht passt dann ganz gut:

Die “schwule Schützenkönigin” soll nicht mit auf den Thron…..

Wo darf/muss die “schwule Schützenkönigin” gehen? Das ist eine Frage…

Die „schwule Schützenkönigin“ soll nicht mit auf den Thron…..

Wir erinnern uns: Im Sommer des vergangenen Jahres hat die Frage die Tagespresse, aber auch die Blogs interessiert, wo auf einem Schützenfest die „schwule Schützenkönigin“ gehen bzw. stehen darf/soll/kann/muss (vgl. hier unser Posting).

Die Geschichte geht nun weiter. Wie die Tagespresse berichtet (vgl. hier), will der Schützen-Dachverband „Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft“ am Sonntag auf seiner Mitgliederversammlung in Leverkusen darüber entscheiden, ob ein homosexueller Schützenkönig gemeinsam mit seinem Partner öffentlich auftreten darf. Die Schützenbruderschaften der Diözesanverbände Paderborn und Münster haben wohl einen Grundsatzantrag gestellt, der künftige gemeinsame repräsentative Auftritte von gleichgeschlechtlichen Königspaaren verbieten soll.

Na ja, wenn man dort keine anderen Sorgen hat…..

Wo darf/muss die „schwule Schützenkönigin“ gehen? Das ist eine Frage…

Es gibt einen Spruch, der lautet“ „Münster steckt voller Merkwürdigkeiten“. So auch diese, über die heute die örtliche, aber auch die überregionale Tagespresse – vgl. hier den Bericht aus „Welt-online“ – berichten. Allerdings: Es ist keine Merkwürdigkeit aus Münster, sondern eine m.E. von außen hereingetragene. Der Hintergrund:

In Münster gibt es  einen schwulen Schützenkönig, der auf Zuspruch und Anraten seiner Kameraden seinen Lebenspartner zur „Schützenkönigin“ gemacht hat. Darüber hat sich im an sich eher konservativen Münster niemand aufgeregt. Nun hat die Geschichte aber doch „Drive“ bekommen. Denn es geht um die Frage: Wo marschiert der Lebenspartner beim Aufmarsch zum Landesbezirks-Königsschießen im münsterländischen Horstmar und beim Bundeskönigsschießen im ostwestfälischen Harsewinkel? An sich keine Frage: Doch wohl neben dem König. Nein , kein Schuß ins Schwarze, sondern Fehlschuss. Denn der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, dem der Schützenverein des Königs angehört, hat durch seinen Präses, der Weihbischof im Erzbistum Köln ist, mitteilen lassen, dass das nicht gehe.  Der Lebenspartner dürfe nicht neben dem Schützenkönig gehen :-(.

Nur gut, dass der Schützenkönig tolerant(er) ist und um das Ganze kein großes Trara machen will. So hat man sich dafür entschlossen, dass er mit zwei Königsbegleitern geht und in der Reihe davor oder dahinter mit zwei Ehrendamen sein Lebenspartner. Wenn ich das Protokoll der europäischen Königshäuser richtige verstehe, würde ich den Lebenspartner vorhergehen lassen. Denn „hinterher“ könnte auf eine mindere Bedeutung schließen. Aber die Frage ist sicherlich noch nicht geklärt. Wahrscheinlich hat der Präses erst noch beim englischen Königshaus angefragt, wie man dort mit der Sache umgehen würde.

Man fragt sich, wenn man es liest: Soll man lachen oder über das Verhalten des Verbandes weinen?