Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde?
Und dann noch die Gebührenfrage, die heute sehr kurz ist (stammt aus einer FB-Gruppe). „Nach Urteil lege ich Rechtsbeschwerde ein, nehme diese aber vor Zustellung des Urteils dann zurück. Fallen 5113+5115 an? „ In der Kürze liegt die Würze.
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