Hindernis II: Deutsche Gerichtsbarkeit für BtM-Erwerb, oder: Lieferung an ausländischen Wohnort
Und dann die zweite Entscheidung, und zwar der AG Meißen, Beschl. v. 30.09.2024 – 11 Cs 411 Js 37086/23. In dem Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, gegen den Angeschuldigten einen Strafbefehl wegen versuchtem Erwerb von Betäubungsmitteln zu erlassen. Das AG hat den Erlass abgelehnt: „Das Amtsgericht Meißen ist nicht zuständig, es fehlt an der deutschen […]