Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich auch eine Terminsgebühr, wenn ich nicht mehr warten konnte?

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Und zum Tagesschluss dann das RVG-Rätsel, das sich heute mit der Terminsgebühr bei einem für den Rechtsanwalt „geplatzten“ Termin befasst. Dazu hatte eine Kollegin folgende Frage:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

als rege Leserin Ihres Blogs online und via Twitter habe ich heute mal eine eigene Frage.

Ich bin NK-Vertreterin in einem Umfangsverfahren am LG Dresden. An einen Tag war für 11:00 Uhr zur HV geladen worden. Ich war pünktlich anwesend und wartete. Nachdem es um 13:15 Uhr noch immer nicht mit der HV begonnen hatte (es fehlte wohl noch eine Dolmetscherin), musste ich den Saal verlassen, um an einem anderen Termin teilnehmen zu können. Die Verhandlung ging dann gegen 14:00 Uhr los – ohne mich… Die Kostenbeamtin lehnt die Terminsgebühr für diesen Tag ab mit der Begründung, ich hätte schließlich noch warten können. Leider finde ich keinerlei Entscheidungen zu diesem Fall, immer nur welche zur völligen Absage des Termins. Könnten Sie mir hier einen Tipp geben?

Herzlichen Dank und viele Grüße aus Dresden“

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