Wochenspiegel für die 21. KW., das war DSGVO und Abmahnung, Fristende an Silvester, Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant

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So, die 21.KW. ist abgelaufen. Sie hatte im Wesentlichen ein Thema, das Inkrafttreten der DSGVO, das – wie man meinen könnte – wichtigste Ereignis des Jahres. Nun, wenn es denn so, nicht schlimm. Es könnte noch Schlimmeres geben. Jetzt ist die DSGVO in Kraft und man muss mal sehen, wie sich die Dinge weiterentwicklen. Wird schon werden.

Ich berichte dann heute natürlich auch noch ein wenig über die DSGVO, aber auch über andere Themen der vergangenen Woche. Also dann:

  1. DSGVO: Wenn jetzt wirklich Abmahnungen kommen, oder: Abmahnung wegen DSGVO, aber auch: DSGVO Anti-Abmahnungsgesetz geplant,

  2. oder: Was bedeutet die Datenschutzgrundverordnung für Blogger und Webseitenbetreiber?,
  3. und: Informationspflicht beim Austausch von Visitenkarten?,
  4. Übersicht: Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts

  5. Einige Änderungen bei der HU,

  6. Bauschaumflasche fällt beim Aussteigen aus Pkw und explodiert: Kein Fall der Benzinklausel,

  7. Schutz der Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant nach Art. 8 EMRK – Laurent gegen Frankreich,
  8. Fristberechnung: Silvester ist einem gesetzlichen Feiertag nicht gleichzustellen,

  9. Falschbelehrung,
  10. und das hat es auch noch am 25.05.2018 gegeben:Das neue bayerische Polzeiaufgabengesetz (PAG) – eine drohende Gefahr?

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