Sonntagswitz, nach dem Strafverteidigertag zu Strafverteidigern

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An diesem Wochenende war der 42. Strafverteidigertag, und ann auch noch in Münster 🙂 . was bietet sich da Besseres an als Witze zu Strafverteidigern, woebi ich mir nicht sicher bin, ob ich nicht welche davon schon mal hatte :-).

In einem Gericht einer kleinen Stadt in den Südstaaten der USA rief der Anwalt des Klägers die erste Zeugin in den Zeugenstand. Eine ältere, großmütterliche Frau. Er ging auf sie zu und fragte sie: „Mrs. Jones, kennen Sie mich?“

Sie antwortete: „Ja, ich kenne Sie, Mr. Williams. Ich kenne Sie seit Sie ein kleiner Junge waren und offen gesagt, Sie haben mich sehr enttäuscht. Sie lügen, Sie betrügen Ihre Frau, Sie manipulieren die Leute und reden schlecht über sie hinter deren Rücken. Sie glauben, Sie sind ein bedeutender Mann, dabei haben Sie gerade mal so viel Verstand, um ein paar Blatt Papier zu bewegen. Ja, ich kenne Sie.“  

Der Rechtsanwalt war sprachlos und wusste nicht, was er tun sollte, ging ein paar Schritte im Gerichtssaal hin und her und fragte die Zeugin dann: „Mrs. Jones, kennen Sie den Anwalt der Verteidigung?“

Sie antwortete: „Ja, ich kenne Mr. Bradley seit er ein junger Mann war. Er ist faul, tut aber immer fromm, dabei hat er ein Alkoholproblem. Er kann mit niemandem einen normalen Umgang pflegen und seine Anwalts-Kanzlei ist die schlechteste in der ganzen Provinz. Nicht zu vergessen, er betrügt seine Frau mit drei anderen Frauen, eine davon ist Ihre. Ja ich kenne ihn.“  

Daraufhin rief der Richter die beiden Anwälte zu sich an den Richtertisch und sagte leise zu ihnen: „Wenn einer von euch beiden Idioten die Frau jetzt fragt, ob sie mich auch kennt, schicke ich euch beide wegen Richterbeleidigung für vier Wochen ins Gefängnis!“


Verhandlung vor dem Strafgericht. Der Verteidiger erstattet das Eröffnungsplädoyer: “ Hoher Senat. Mein Mandant wird ein umfassendes und reumütiges Geständnis abgeben und er bereut zutiefst, die ihm vorgeworfene Tat“.
Daraufhin der Richter zum Angeklagten: “ Und wie bekennen sie sich?“
Angeklagter: „Nicht schuldig Herr Richter!“


Der Richter nach Verlesung der Anklageschrift: „Angeklagter, ging der Einbruch denn so vor sich, wie ihn der Staatsanwalt eben geschildert hat?“
Angeklagter: „Nee, ganz anders, Herr Rat, aber die Methode des Herrn Staatsanwalt ist wirklich auch nicht schlecht.“


Und dann noch was zum RVG:

Der Staatsanwalt während der Verhandlung zum Pflichtverteidiger: „Herr Verteidiger, das sind ganz billige Argumente!“

Darauf der Anwalt: „Niemand bedauert das mehr als ich, glauben Sie mir, Herr Staatsanwalt!“

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