Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Geplatzter Termin – was verdiene ich als Zeugenbeistand?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Geplatzter Termin – was verdiene ich als Zeugenbeistand?, habe ich wie folgt beantwortet:

….Also:

M.E. rechnet der Zeugenbeistand nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG ab. Dann haben Sie überhaupt kein Problem. Dann sind Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG, Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG und Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG entstanden. Und es gilt die Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 VV RVG, so dass Sie also auch Gebühren für den „geplatzten Termin“ bekommen/geltend machen können.

Rechnen Sie nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG ab, also eine Einzeltätigkeit, dann ist die Gebühr Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG angefallen. Eine der Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG vergleichbare Regelung gibt es in Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG nicht. Aber das hat m.E. keine Auswirkungen. Denn es geht in der Nr. 4 um die Beistandleistung in der Hauptverhandlung. Und in der Hauptverhandlung sind Sie ja wohl schon gewesen. Wenn sich das „Platzen“ vorher herausgestellt hat, würde ich damit argumentieren, dass wir es mit einer Verfahrensgebühr zu tun habe, die alle Tätigkeiten abdeckt, die mit der Beistandleistung zusammenhängen. Dann sicherlich auch warten auf den Termin, Gespräche in Zusammenhang damit usw.

Ich würde nach dem Vorschlag 1 abrechnen und die Geschichte durchfechten. Ausgang interessiert mich.

Und: Zum Zeugenbeistand gibt es meinen Beitrag aus RVGreport 2016, 122. Finden Sie hier: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2016_122.htm“.

Mal sehen, was daraus wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert