OLG Düsseldorf: TraffiStar S 350 ist standardisiert, oder: Kurz und zackig

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Kurz und zackig hat das OLG Düsseldorf im OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.01.2017 – 3 RBs 20/17, den mir der Kollege Geißler aus Wuppertal, der ihn erlitten erstritten hat, übersandt hat, das Messverfahren TraffiStar S 350 von Jenoptik in den Stand „der heilig machenden Gnade“ = des standardisierten Messverfahrens erhoben. Zur Begründung führt das OLG durch den Einzelrichter nur aus:

„Insbesondere ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass es sich bei einem durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Wege eines Behördengutachtens zugelassenen Messgerät — und damit auch dem hier verwendeten Jenoptik Robot Traffi Traffistar S 350 — um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. November 2016 – 2 Ss OWi 1616/16 (89/16), OLG Düsseldorf, Beschluss vomn 14. Juli 2014 -IV-1 RBs 50/14 -Rn. 9 – juris).“

M.E. nach der erwähnten Entscheidung des OLG Schleswig (ergangenen OLG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2016 – 2 SsOWi 161/16 (89/16 und dazu OLG Schleswig: TraffiStar S 350 ist/bleibt (?) ein standardisiertes Messverfahren) die erste obergerichtliche Entscheidung, die TraffiStar S 350 als standaridsiert ansieht. Na ja, ob das so reicht – die OLG meinen es? Und damit ist dann der Weg frei zu auch bei TraffiStra S 350-Messungen knappen Urteilsgründen und ggf. der „Teufelskreisargumentation“ der OLG.

Im Übrigen: Auch hier kein Wort zur geänderten Rechtslage durch das MEssEG. Und auch kein Wort zum AG Stralsund, Urt. v. 07.11.2016 –  324 OWi 554/16 – dazu: Mal wieder TraffiStar S 350, oder: „Du bist nicht mehr standardisiert“. Nun ja: Ist ja auch nur ein AG-Urteil.

Ein Gedanke zu „OLG Düsseldorf: TraffiStar S 350 ist standardisiert, oder: Kurz und zackig

  1. Niels Hoffmann

    Hoffentlich remonstriert der Kollege Geißler genau mit der hier angedeuteten Argumentation. Er ist vom Fach, ihm fallen da bestimmt ein paar hinreißende Argumente mehr ein.

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