Die „dahergelaufene, durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche, geisteskranke Staatsanwältin“, oder: Was bringt es?

© ernsthermann - Fotolia.com

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Der BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 – 1 BvR 2646/15 – ist ja schon in anderen Blogs gelaufen. Er ist aber – auf den ersten Blick – auch „zu schön“, den muss man einfach bringen. Es geht mal wieder um die Schmähkritik. In Berlin ist ein Verteidiger wegen Beleidigung einer Staatsanwältin verurteilt worden. Es ist ein bisschen hin und her gegangen – ganz einig war man sich nicht. Das AG hatte zunächst einen Strafbefehl erlassen, das LG hat den Verteidiger auf sein Berufung hin dann frei gesprochen, das KG hat diesen Freispruch aufgehoben. Das LG hat dann im zweiten Durchlauf den Verteidiger verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision hat das KG verworfen. Das BVerfG hat nun ein vorletztes (?) Wort gesprochen und die verurteilenden Urteile von LG und KG aufgehoben.

Grundlage des Hin und Her und der Entscheidung aus Karlsruhe ist folgender Sachverhalt:

„1. Der Beschwerdeführer arbeitet als Rechtsanwalt. Seit Dezember 2009 vertrat er als Strafverteidiger den ersten Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins, der Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Spendengeldern war. Dieses Ermittlungsverfahren erregte großes Medieninteresse.

Ein Gedanke zu „Die „dahergelaufene, durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche, geisteskranke Staatsanwältin“, oder: Was bringt es?

  1. R24

    „dahergelaufene, durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche, geisteskranke Staatsanwältin“? Kein Wunder, wenn Lehrern, Polizisten, überhaupt Beamten und anderen Personen, selbst Abgeordneten, kein Respekt mehr entgegen gebracht wird, sondern sie im Gegenteil im Internet mit Hasstiraden überzogen werden. Wenn die Kanzlerin als Hure der Amerikaner beschimpft wird und man weist den Forumsbetreiber darauf hin, bekommt man „Meinungsfreiheit“ zur Antwort. Es gibt keine Unhöflichkeit oder schlechtes Benehmen mehr, das ist halt im Zweifel Meinungsfreiheit.

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