Stille Nacht, heilige Nacht, nicht für B. Zschäpe, oder: Ein paar weitere Gedanken zum NSU-Verfahren….

© aerogondo - Fotolia.com

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Heute war dann der Tag 2 nach der „Einlassung“ oder „Erklärung“ von B. Zschäpe im Münchner NSU-Verfahren am 09.12.2015, heute mit der Erklärung von R. Wohlleben (vgl. dazu hier aus der SZ-online: „Wohlleben bestreitet, Pistole für NSU beschafft zu haben„, der übrigens selbst spricht.

Den Tag 1 haben wir ja schon gestern am Dienstag, den 15.12.2015, mit den Fragen des Gerichts an B. Zschäpe erlebt. Und zum dem gestrigen Tag ist die Berichterstattung dann auch wieder vielfältig gewesen: Von NSU-Prozess: 55 Fragen an Beate Zschäpe bei Spon über „Jetzt treibt der Richter Zschäpe in die Enge“ bei welt.de bis zu „Eine Kaskade von Fragen prasselt auf Zschäpe herab“ in der SZ. Gestern dann auch (schon) die Erklärung/ die „Verschiebung“ der Antworten, dass man die Fragen des Gerichts so schnell nicht beantworten könne (oder vielleicht „wolle“?). Man werde sich über Weihnachten an die Beantwortung machen bzw. die Antworten, die dann auch verlesen werden sollen, vorbereiten. Also: Antworten gibt es frühestens am 12.01.2016.

Welche Verfahrenssituation haben wir jetzt also bzw. welche Gedanken kann man sich heute zum Verfahrensstand machen?

  • Allgemein: Sicherlich eine ein wenig ungewöhnliche Vorgehensweise, auf die sich der Senat da eingelassen hat. Aber es ist ja auch ein ungewöhnliches Verfahren J . So wie es für mich aussieht, will der Senat die verlesene Erklärung offenbar als Einlassung werten, B. Zschäpe hat sich ja auch ausdrücklich als ihre Erklärung genehmigt. Tut der Senta das aber, dann wird er m.E. nicht umhin kommen, auch die schriftliche Beantwortung der Fragen zuzulassen, wenn die Antworten autorisiert sind. M.E. keine „unbehelflichen Schriftstücke“, wie ich neulich irgendwo gelesen habe. Aber: Natürlich unterliegt es auch im Rahmen der Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellung der Wertung des Gerichts, wie man mit dieser (Sonder)Form der Einlassung/Antworten umgeht. Ggf. kann ich in die Wertung einbeziehen, dass eben auf bestimmte Vorhalte nicht spontan geantwortet wird.
  • Das Gericht hatte 55 – an einer anderen Stelle heißt es 63, ist aber auch egal – Fragen gestellt. Und zwar mündlich und nicht wie von der Angeklagten und ihren Wahlverteidigern „gewünscht“ – um nicht zu sagen „gefordert“ – schriftlich. Nun, zunächst mal hat m.E. der Senat damit bisher eine Verletzung des Mündlichkeitsprinzips umschifft. Er hat seine Fragen mündlich gestellt und hat sich nicht darauf eingelassen, diese schriftlich vorformuliert zu überreichen. Der Kollege Grasel hat also eifrig mitschreiben müssen, denn man hatte ja schon von Anfang an darauf hingewiesen, dass B. Zschäpe nicht mündlich antworten werde, u.a. weil es „zu Missverständnissen kommen kann“. Nun ja, dann muss man eben „mitschreiben“, wenn man den genauen Wortlaut der vom Gericht gestellten Frage für die angekündigte schriftliche Antwort parat haben will.
  • Der Fragenkatalog – so weit er in der Berichterstattung mitgeteilt wird – zeigt auch sehr deutlich, dass sich der Senat mit der Erklärung/Einlassung der Angeklagten befasst hat, was ja auch die Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet. Und er zeigt auch, dass der Senat sich mit der vorgefertigten Erklärung vom 09.12.2015 nicht zufrieden gibt und ja auch nicht zufrieden geben darf. So ungewöhnlich die Erklärung auch teilweise war – Waffe beim Aufräumen gefunden usw. … -, so wenig entbindet das m.E. den Senat von Nachfragen.
  • Und die Nachfragen gehen dann ans „Eingemachte“. Ich wollte sie nicht beantworten wollen, ohne der Mandantin ggf. schaden zu müssen (aber jeder ist eben seines Glückes Schmied). Denn der Senat will ja nun nicht wissen, wie B. Zschäpe an bestimmten Tagen gekleidet usw. war, also er fragt nicht nach Belanglosigkeiten, sondern: „Er will, dass Zschäpe aus dem Inneren des NSU berichtet. Wie haben ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt ihr von den Morden erzählt? Was sprachen die beiden über Köln, wo sie zwei Anschläge verübt haben? Welche politische Einstellung hatten die beiden? Wie standen sie zu Waffen? Was weiß sie über die Herkunft der Waffen in der Wohnung des NSU in der Frühlingsstraße?“ Das sind für mich genau die Fragen, die man erwarten durfte/musste und die doch genau in die andere Richtung zielen als man eigentlich von Seiten der Wahlverteidigung wohl wollte: Nämlich weg vom „Hausmütterchen-Image“. Und damit ist doch dann genau die Situation da, auf die schon an vielen Stellen hingewiesen worden ist: Nämlich, dass dann, wenn Frau Zschäpe die Fragen nicht oder ausweichend beantwortet, der Senat das Ausweichen bewerten wird/kann und darf. Egal, ob man das nun Teileinlassung, Teilschweigen, Teilerklärung oder sonst wie nennt. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Ich glaube, dass man sie nicht wieder schließen kann.
  • Richtig m.E. auch, dass der Senat Fragen der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger zugelassen hat. Denn diese Verfahrensbeteiligten haben ein Fragerecht. Das ist für den Angeklagten nicht disponibel. Er kann Fragen nicht verhindern/verbieten. Er kann Fragen nicht beantworten, ok, er kann aber dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und auch dem Nebenkläger nicht verbieten, überhaupt Fragen zu stellen. Wenn er sie nicht beantwortet, unterliegt das dann auch wieder der Wertung durch das Gericht. Mag man es Teil(Einlassung) oder – wie G. Friedrichsen beim Spon – als die „Falle des Teilschweigens“, in die B. Zschäpe „tappen könnte“. Das wäre dann aber eine selbst gestellte Falle, die von vielen Verteidigern/Rechtsanwälten (voraus)gesehen worden. Dass die Wahlverteidiger sie nicht gesehen haben, kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß dann nur nicht, was man mit dem eingeschlagenen Weg bezweckt. Oder hat man zu hoch gepokert und ist davon ausgegangen, dass nicht nachgefragt werden würde. Das wäre dann aber leichtsinnig gewesen
  • Ich bin gespannt, wie lange der Senat das „Spiel“ – mündliche Frage/schriftliche Antwort – mitmacht. Gibt es im neuen Jahr nach den angekündigten Antworten eine neue Runde, dann „Mündliche Nachfrage/schriftliche Antwort“ oder reichen dem Senat ggf. die Antworten und erfragt nicht weiter/noch einmal nach? Das hängt sicherlich auch von den Antworten ab, wobei ich mir von denen nicht viel verspreche. B. Zschäpe wird ausweichen. Allerdings waren die Fragen des Senats m.E. teilweise so konkret, dass man sich ein Ausweichen kaum vorstellen kann. Das gibt es nur „Hopp oder Topp“.

Alles in allem: Ich bleibe dabei, es wäre verfahrensmäßig besser gewesen, den Mund zu halten. Und: Keine ruhige Weihnachts- und Jahreswechseltage für B. Zschäpe und die Wahlverteidiger. Denn man muss ja 55/63 Fragen beantworten und ihre Wahlverteidiger müssen/werden dabei helfen. (K)Ein frohes Fest….

 

3 Gedanken zu „Stille Nacht, heilige Nacht, nicht für B. Zschäpe, oder: Ein paar weitere Gedanken zum NSU-Verfahren….

  1. Peter Grund

    Herr Burhoff, ich bedauere das, aber ich muss sagen: kein guter Beitrag. Etwas fundierter wäre besser. Jeder kann ja mal einen schlechten Tag haben.

  2. Detlef Burhoff

    Sie hatten am 27.11.2015 um 09.16 Uhr geschrieben:
    „Lieber Gast, lassen wir es besser. Herr Burhoff möchte hier nur Beiträge, die ihn und seine Ideen bzw. Rechtsansichten beklatschen. Das darf er ja, ist ja sein Blog. Deswegen ziehe ich mich hier zurück, was sicherlich bei nur wenigen auf Traurigkeit stößt. Das war mein letzter Post egal welch Kübel der Häme nun über mich ergossen werden.“
    Es wäre schön, wenn Sie sich daran halten würden.

  3. n.n.

    Meine Vermutung: Der Senat wird sich auf das Spiel mit den schriftlichen Antworten so lange einlassen, wie von Frau Z. weitere Antworten kommen, die sich am Ergebnis der bisherigen und künftigen Beweisaufnahme messen (und ggf. widerlegen) lassen.
    Sobald nichts Substanzielles mehr kommt wird der Senat auf mündlichen Antworten bestehen und ein Teilschweigen konstatieren.

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