Ich habe da mal eine Frage: Gehören zu den „Sachakten“ auch die „Beiakten pp.“?

© AllebaziB - Fotolia

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Anfang Oktober 2015 hatte ich über den OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.06.2015 – III-3 AR 65/14 berichtet. Das ist die Entscheidung, in der das OLG in Zusammenhang mit der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG neue Grundsätze hinsichtlich der Bewilligung einer Pauschgebühr für den „Verfahrensabschnitt Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG“ aufgestellt hat. Die hat das OLG u.a. in dem Leitsatz formuliert: „Angesichts der Höhe der Grundgebühr kann vom (Pflicht)Verteidiger das Studium einer Akte von in der Regel nicht mehr als 500 Blatt erwartet werden.“

Daran knüpfte sich in der vergangenen Woche die Frage eines Kollegen, und zwar wie folgt:

„….
Ich sitze gerade über einem Pauschantrag bzgl der Grundgebühr für ein Verfahren vor dem AG Düsseldorf. Es begann in 2011. Ein HVT war in 2012. Eine weitere Akteneinsicht in ein beigezogenes Verfahren (das der Haupttat) kam im Juni 2014. Im März 2015 erfolgte dann die endgültige Einstellung nach §153a StPO.

Meinem Mandanten wurde Beihilfe zu einem gewerbsmäßigen Betrug in 4 Fällen vorgeworfen. Es ging am „Anlagebetrügereien“. Er war Telefonverkäufer.

Das gesamte Aktenmaterial beläuft sich auf über 16.500 Seiten. Diese verteilen sich auf Hauptakten, Fallakten, die beigezogene Akte nebst dortigen Sonderheften etc, Beweismittelordner, Finanzermittlungen und sonstige Sonderhefte und wurden mir alle digital zur Verfügung gestellt, lagen also auch dem Gericht vor.

Die bekannte Entscheidung des OLG Düsseldorf – alle 500 Seiten wird der Taxameter eine Nummer weiter gedreht – geht dort bei der Berechnung von den „Sachakten“ aus, ohne diese näher zu bezeichnen.

Dort liegt mein Problem. Ich gehe davon aus, dass Sachten die Akten i.S.d. § 147 I StPO sind, also die dem Gericht vorzulegenden und alle diesem vorliegenden Aktenteile, also auch Sonderhefte etc. Sehen Sie das auch so?
Ich befürchte, dass der natürliche Feind des Verteidigers – Rechtspfleger und Bezirksrevisor – den Begriff der „Sachakte“ kreativ nur auf die Hauptbände einengen will.

Wie sehen Sie das?“

Ich gebe die Frage dann weiter: Wie sehen die Leser das?

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